Einbürgerung deutsche Staatsangehörigkeit Problem

7. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Duc123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Einbürgerung deutsche Staatsangehörigkeit Problem

Guten Morgen,

ich besitze einen Reiseausweis für Ausländer (hieß vorher Fremdenpass).
Grund ist das ich damals mit dem Vollendung des 18. Lebensjahr meine Staatsangehörigkeit wählen durfte. Ich hatte mich dann für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden. Voraussetzung so hieß es damals: Ich muss zuerst die vietn. Staatsangehörigkeit erhalten und diese im Anschluss abzulegen damit ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen / erhalten kann.

Nun zum Problem: die vietn. Behörde möchte mir keine vietn. Staatsangehörigkeit erteilen und stellen sich stur. Da ich selbst erfolglos war und wenig Ahnung habe was ich zu tun habe ( mir wurde auch eine Duldung erteilt und den Fremdenpass entwertet damit ich mich um einen Nationalpass bemühe) hatte ich einen Anwalt eingeschaltet in der Hoffnung das er mehr erreicht. Doch selbst er blieb erfolglos. Die Behörde hat weder ein Brief vom Anwalt beantwortet noch konnten wir all unsere Bemühungen dem Ausländerbehörde als Nachweis vorlegen das die vietn. Behörde uns kein Ausweis ausstellt. Somit habe ich keine Chance auf die deutsche Staatsangehörigkeit und lebe seither (bin 36 Jahre) mit dem grauen Reisepass für Ausländer. Mittlerweile habe ich die unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung.
Info: Ich bin 1979 in Deutschland geboren.

Was kann ich noch machen um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten? Ich hoffe auf nützliche Informationen. Mich stört es einfach ständig ein Visum zu beantragen wenn ich im Ausland Urlaub machen möchte was zu einem Nerven und zum anderen viel Geld kostet. Die Ausländerbehörde hat kein Ohr für mein Problem und halten sich auch nur an Ihre Vorschriften. Ich kann das verstehen aber das hilft mir nicht weiter. Ich will nicht das die Behörde mir wieder eine Duldung erteilt! In einem Festanstellung führt dies nur zu Probleme und habe diese Erfahrung damals auch schon gemacht..

Hinzu kommt noch: Ich bin vor 5 Jahren von Hessen nach Rheinland Pfalz umgezogen. So auch werden meine Akten von der "alten" Behörde in die "Neue" mit umgezogen. Was nun geschah: Alle Unterlagen sind verloren gegangen. Traurig aber leider wahr! So gesehen fange ich wieder bei Null an!

-- Editier von Duc123 am 07.10.2015 08:01

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Dann solltest Du Deine Bemühungen, bzw. die Deines Anwalts, bei der vietnamesischen Vertretung zum Erhalt eines Passes gegenüber den deutschen Behörden nachweisen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Duc123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Das wird natürlich nicht akzeptiert.

-- Editiert von Duc123 am 09.10.2015 22:44

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Grund ist das ich damals mit dem Vollendung des 18. Lebensjahr meine Staatsangehörigkeit wählen durfte. Ich bin 1979 in Deutschland geboren.

Das kann so nicht stimmen. In Deutschland "erbt" man die Staatsangehörigkeit seiner Eltern, es gilt das "jus sanguis", das Abstammungsprinzip. Der Geburtsort spielt dabei keine Rolle. Das Optionsmodell, wonach auch hier geborene Kinder von Ausländern die deutsche Staatsangehörigkeit "optional" erhalten, wurde erst viel später eingeführt (im Jahre 2000).

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/Einbuergerung/gp-optionsmodell.html

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Ich will nicht das die Behörde mir wieder eine Duldung erteilt! Warum sollte sie auch? Sie haben doch eine Niederlassungserlaubnis, warum sollten Sie da plötzlich eine Duldung bekommen?
Was kann ich noch machen um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten? Einen Einbürgerungsantrag stellen. Es gibt kein Gesetz, welches die Einbürgerung von Staatenlosen verbietet.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Duc123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

zur Antwort 3:

Das ist richtig. Allerdings sind meine Eltern damals als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen (zu diesem Zeitpunkt bereits schwanger) und haben zu meiner Geburt noch keine Deutschen Staatsangehörigkeit und somit auch ich nicht. Die deutsche Staatsangehörigkeit erhielten sie und meine Geschwister mit meinem ca. 20. Lebensjahr in dem sie ihre vietn. Staatsangehörigkeit ablegten.

zu Antwort 4:

Ich habe die Duldung damals erhalten mit der Begründung das ich mich um meine vietn. Nationalpass "kümmern" muss! Das ist eine Art Zwangsmittel der deutschen Behörde so würde ich es ausdrücken. Stelle ich auf gut Glück einen Antrag auf den deutschen Pass so ist das mit hohen Kosten verbunden. Mit meinem jetzigen Wissensstand könnte ich dann genauso gut hunderte von Euro verbrennen..

Wie zur Anfang erwähnt hatte ich selbst bei der vietn. Behörde keinen Erfolg auf den National Pass worauf ich einen Anwalt einschaltete. Dieser hatte auch kein Erfolg, die vietn. Behörde erstellt keine schriftliche Absage . Telefonisch hatten wir die vietn. Behörde kontaktiert und auch hier, man kann sagen, war es denen egal was mit mir passiert denn das ist eine Sache der deutschen Ausländerbehörde.

Ich fasse die Fakten kurz zusammen:

- Kein vietn. Pass = keine Aussicht auf den deutschen Pass
- deutsche Ausländerbehörde haben die Auflage mich daran zu "erinnern" das ich mich um einen National Pass sorge( und wenn die mir eine Duldung aufdrücken müssen)

Ich hoffe man erkennt nun das ich in einem Teufeslkreis stecke oder Zwickmühle. Theoretisch müsste ich wenn das so bleibt für immer mit dem grauen "Reisepass für Ausländer" leben und genauso mit der Angst das ich eventuell wieder eine Duldung erteilt bekomme, abhängig von der Laune des Mitarbeiters der ausländischen Behörde der meine Akte bearbeitet (spätestens zur nächsten Verlängerung meines Reisepasses ist dies der Fall)

Ich habe die Grundschule und mein Abi hier in Deutschland gemacht, spreche nur noch Broken vietnamesisch, bin in Festanstellung einer bekannten Firma und zahle Steuern seit eh und je. Ich muss sagen ich bin sehr wütend über meine Situation mit dem Pass, auf die Gesetzeslage das ich gar einen Deutschkurs absolvieren müsste wenn ich denn überhaupt die Chance auf den deutschen Nationalpass hätte was ja völlig lächerlich ist aufgrund meiner Schulbildung.


-- Editiert von Duc123 am 11.10.2015 06:40

-- Editiert von Duc123 am 11.10.2015 06:44

-- Editiert von Duc123 am 11.10.2015 06:47

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Irgendwie habe ich den Verdacht, dass der von Ihnen beauftragte Anwalt kein Fachanwalt für Ausländerrecht ist. Solche Anwälte finden Lösungen, die anderen gucken mal, was geht. Gucken Sie mal im Netz, welche Anwälte sich wirklich engagieren zu Ihrer Frage. Und beauftragen Sie einen davon.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Duc123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

diese Vermutung hatte ich auch obwohl ich extra einen Fachanwalt gesucht hatte. Worum er sich kümmerte war zum einen die Verlängerung meines Passes und den Duldungen und anderseits hatte er einige Briefe an das vietnam. Konsulat geschrieben. Ihm hatte ich dann gekündigt da ich irgendwann auch dachte er erreicht nix und das was er getan hat hatte ich längst hinter mir.

Auch hatte ich in jüngerer Vergangenheit einen "höhere" Mitarbeiter vom Ausländerbehörde der sich meine Problemsituation annahm. Selbst er versuchte telefonisch zu erfahren was bei der Konsulat den los ist und auch er blieb erfolglos. Er verstand das Problem und meinte:
" So schlimm es sich anhört theoretisch müssten Sie mit dem Grauen Pass für immer leben"

Briefe schreiben, telefonieren, gibt es denn nicht noch eine andere Lösung?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
und den Duldungen und anderseits

Interessant wäre es auch zu erfahren, weshalb es bei Ihnen zu dieser Duldung gekommen ist, während Ihre Eltern und Geschwister anscheinend problemlos ihren Aufenthalt erhielten oder sogar eingebürgert wurden ?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Bei solchen Briefen und Anfragen muss man manchmal ums Eck denken. Die Frage macht den Unterschied, ob man eine Antwort bekommt oder nicht. Gewisse Fragen können oder dürfen nicht beantwortet werden.

Schreiben Sie also folgende Fragen, in verschiedenen Briefen und in Abstand von ein paar Wochen:

Ob sie Viet. Staatsbürger sind.
Ob man Ihnen einen Viet. Pass austellen kann.
Warum mann Ihnen keinen Viet. Pass austellen kann.
Ob man bestätigen kann, dass Sie nicht Viet. Staatsbürger sind.

Das ganze jeweils als Einschreiben mit Rückschein.
Drei Möglichkeiten, sie sind danach offiziell Vietnamese (mit oder ohne Pass), Staatenloser (was zu einer erleichterten Einbürgerung führt), oder haben immer noch keine Antwort.

4x Hilfreiche Antwort

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