Ich bin im Mai 2010 zum Studieren nach Deutschland gezogen und bin kein EU Bürger.
Nach meinem Abschluss arbeite ich seit Januar 2017 als IT Application Manager und habe neuerlich ein besseres Jobangebot bekommen, das ich auch gerne annehmen möchte.
Ich habe einen Termin bei der Ausländerbehörde am 27.02.2018 um die Einbürgerung zu beantragen.
Wird die Kündigung und der Jobwechsel einen Einfluß auf die Einbürgerung haben?
Einbürgerung Jobwechsel
28. Januar 2018
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Frage vom 28. Januar 2018 | 18:30
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 4x hilfreich)
Einbürgerung Jobwechsel
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#1
Antwort vom 28. Januar 2018 | 18:32
Von
Status: Unbeschreiblich (32883 Beiträge, 17269x hilfreich)
Wird die Kündigung und der Jobwechsel einen Einfluß auf die Einbürgerung haben? Nein.
#2
Antwort vom 28. Januar 2018 | 18:44
Von
Status: Praktikant (622 Beiträge, 154x hilfreich)
In einem neuen Job hast du Probezeit, es ist also auch möglich ohne Job dazustehen. Daher würde ich evtl. abwarten.
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#3
Antwort vom 28. Januar 2018 | 18:52
Von
Status: Unbeschreiblich (32883 Beiträge, 17269x hilfreich)
In welchem Bundesland leben Sie übrigens? Die AE als Student zählt nämlich nicht überall in die 8 Jahre hinein, die man für die Einbürgerung braucht.
#4
Antwort vom 28. Januar 2018 | 18:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 4x hilfreich)
ich lebe im NRW.
#5
Antwort vom 28. Januar 2018 | 18:56
Von
Status: Unbeschreiblich (32883 Beiträge, 17269x hilfreich)
Okay - da gibt es keine Probleme in dieser Richtung...
#6
Antwort vom 28. Januar 2018 | 19:00
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 4x hilfreich)
und dass ich jetzt den Job wechle und eine neue Probezeit bekomme, stellt Ihrer Meinung nach auch kein Problem dar ?
#7
Antwort vom 28. Januar 2018 | 19:07
Von
Status: Unbeschreiblich (32883 Beiträge, 17269x hilfreich)
Nun ja - evtl. wird das Ende der Probezeit abgewartet. Das macht aber auch nichts - eine Einbürgerung zieht sich sowieso etwas hin.
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