Hallo,
Ich habe vorher mich nach 10 Jahren endlich einzubürgern, die Voraussetzungen erfülle ich soweit auch alle bis auf die offene Frage ob es egal sei, dass ich erst seit einem Jahr im Besitz von Aufenthaltserlaubnis bin. Ich meine mal gehört zu haben, dass man 6 Jahre lang im Besitz von Aufenthaltserlaubis sein muss und mindestens 8 Jahre Wohnsitz in der Bundesrepublik. 6 Jahre lang Aufenthaltserlaubnis oder hauptsache man hat die?
Info: Lebe in Niedersachsen und habe Aufentahlt aus humanen Gründen ( Genfer Konvention bla bla für bedrohte Völker bekommen ) sorry bin dummer realschüler, weiß es nicht GANZ genau
hoffe mir kann da wer weiterhelfen.
LG
Einbürgerung 2009
Notfall?
Notfall?
Hi,
von 6 Jahren steht im Gesetz nichts, aber es genügt auch nicht, eine beliebige AE zu besitzen. Die AE aus humanitären Gründen dürfte dafür nicht genügen. Vielleicht teilst Du uns mal mit, nach welchem § Deine AE ausgestellt ist...
Gruß vom mümmel
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Anerkennung nach § 60,1 AufenthG
durch BAMF ( Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
dann steht dabei noch:
Art des Titels - AUFENTHALTSERLAUBNIS §25 Abs. 2 AufenthG
s. 05650241
das hab ich dann gefunden:
(2) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unanfechtbar die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat (§ 3 Abs. 4
des Asylverfahrensgesetzes). Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
so, dürften doch genug Informationen sein
Hi,
Glück gehabt - § 25 (2) ist okay, während § 25 (3) bis (5) nicht reichen. Dann müßte es gehen, wobei Du es am besten so machst, wie Saxonicus vorschlug - zur Einbürgerungsbehörde gehen und fragen, ob der Antrag Sinn macht.
Gruß vom mümmel
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