Eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Trennung

4. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
katnatalja
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Trennung

Meine Freundin (Russische Staatsbürgerin) hatte im November 2007 in Deutschland einen Deutschen geheiratet. Kurz vor Eheschließung hatte sie zwei traurige Nachrichten aus ihrer Heimat erhalten: ihr Bruder ist gestorben und ihre fast 80-jährige Mutter hatte einen Schlaganfall erlitten, so schwer dass sie auf fremde Hilfe angewiesen war. Da es keine anderen Familienangehörige mehr gab, ist meine Freundin kurz nach der Eheschließung (1 Monat später) wieder nach Russland gereist, um die Mutter zu verpflegen, bzw eine Pflegekraft für sie zu suchen. So hat sie sich insgesamt 5 Monate in Russland aufgehalten. Im Januar dieses Jahres hat sich der gesundheitliche Zustand ihrer Mutter nach einem weiteren Schlaganfall wesentlich verschlechtert und meine Freundin ist dann wieder nach Russland gefahren, da sie schon mit dem Tod ihrer Mutter gerechnet hatte. Insgesamt war meine Freundin in diesem Jahr über fast 6 Monate in Russland. Ihr Ehemann ist natürlich total verärgert, droht ihr die Ehe abzuerkennen lassen, bzw meint das wäre eine Scheinehe. Aufenthaltserlaubnis wurde ihr nur für ein Jahr ausgestellt und letztes Jahr im November wieder für ein Jahr verlängert. Jetzt muss sie im November wieder hin und weiss nicht, ob ihr das Visum wieder verlängert wird. Sie wohnt bei ihrem Ehemann im Haus und ist finanziell von ihm total abhängig, da sie keine eigene Einkünfte hat. Die Beziehung zwischen den beiden ist so schlimm, sie reden tagelang nicht miteinander, tyrannisiert sie, kauft nur für sich Lebensmittel ein, bzw geht auswährts essen usw. Wie ist denn jetzt die Rechtslage in ihrem Fall? Vielen Dank für Ihre Antwort.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Deine Freundin sollte sich darauf einstellen, dass ihre Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert wird, es sei denn, sie versöhnt sich mit ihrem Mann.
Das ein Mann direkt nach der Eheschließung nicht begeistert ist, wenn sich seine Frau "verabschiedet", kann man nachvollziehen. Leider gibt es genug Fälle, in denen Russinen wirklich nur eine Scheinehe eingehen um hier zu bleiben.
Ihren Mann davon zu überzeugen, dass es in ihrem Fall nicht so ist, dass kann nur deine Freundin.
Hängt ja auch davon ab, wie lange sie sich vorher kannten. Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat sie jedenfalls noch nicht erworben.

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"sika0304"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jaba
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

ich bin seit 2004 in Deutschland als Student angekommen und bin mit einer Deutsche seit August 2007 verheiratet, Aufenthalt: § 28, wir haben bis Augus 2009 eine gemeinsame Lebensgemeinschaft geführt, d.h. wir sind ab August 2009 getrennt lebend. Jetzt sind wir als getrennt vom Ausländeramt registriert worden und nach Ablauf meins Aufenthaltes § 28 werde ich § 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr bekommen, wie es mir mitgetteilt wurde. Ich bin aber noch im Ausbildung, in einem Masterstudium und bekomme BAFÖG.

Weil meine Frau Arbeitslodengeld II bekommt und ich Student bin, hat ARG meiner Frau nur Hälfte der Wohnmiete und Nebenkosten übernohmen, d.h. wir mussten selbst die Kosten tragen, was allerdings nicht mehr von uns schafbar war, deshalb entschieden wir uns für gewisse Zeit zu trennen. Ein sehr entscheidender Faktor war auch, dass meine Hochschule sehr weit von unserer gemeinsamen Wohnung entwernt war und es mir auch sehr schwierig machte, sprich: meine Studienleistungen verschlechterten sich, also musste ich was unternehmen.

Aus diesen Gründen wohnen wir seit August 2009 getrennt. Meine Sorge besteht darin, was wenn ich kein Aufenthalt mehr bekommen kann, ich will, dass ich hier für immer bei meiner Familie bleibe und eine Niederlasungserlaubnis bekomme.

Meine Frage an Sie lautet: Was habe ich zu tun und was hat das zufolge? droht mir etwa eine Nicht- Erteilung einer unbefriestete Aufenthalterlaubnis in Zukünft?

Vielen Dank im Voraus

6x Hilfreiche Antwort



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