Hallo
ich bin ein deutscher mann und möchte Heiraten
Ich habe ein Kamerunischer Mann und wir wollen heiraten
Er hat sein Asyl zum 2 mal abgelehnt bekommen.
Mein frage ist können wir in Deutschland heiraten ohne Aufenthaltsrecht oder gedulden
oder was können wir machen damit wir heiraten können.
Vielen Dank
-- Editiert von Moderator am 20.10.2018 16:28
-- Thema wurde verschoben am 20.10.2018 16:28
Eheschließung mit einem Kamerunischen Mann
Notfall?
Notfall?
falsches Forum
das ist keine Frage des Familienrechts
man könnte eine Scheinehe vermuten.
-- Editiert von edy am 20.10.2018 14:52
Das Standesamt hilft weiter. Euch ist aber klar, das in so einem Fall auch eine Heirat nicht automatisch zu einem Bleiberecht führt? Dass er auf jeden Fall in sein Heimatland zurück muss?
wirdwerden
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Mein frage ist können wir in Deutschland heiraten ohne Aufenthaltsrecht oder gedulden Kurzum: Ob er als Illegaler heiraten darf? Nein, darf er nicht. Und übrigens ist das Standesamt verpflichtet, Hinweise auf illegalen Aufenthalt an die Ausländerbehörde weiterzugeben.
Moin, man muss zuerst mal einen legalen Aufenthalt in D haben. Das genügt aber noch nicht.Zitatoder was können wir machen damit wir heiraten können. :
Wenn der Kameruner jetzt bereits die 2. Ablehnung des Asylantrages hat, hat er jetzt eine Duldung??
Bis wann? Wann ist Ende?
Wie lange bist du schon Deutscher?
Zunächst solltest du Dich beim Standesamt erkundigen, welche Papiere und Belege für eine Heirat erforderlich sind. Allerdings solltet Ihr Euch auf einen längeren Vorlauf einrichten, weil Kamerun zu den "Ländern mit unsicheren Urkundenwesen" gehört und alle Papiere Deines Freundes erst einer vertrauensanwaltlichen Prüfung unterliegen. Das dauert seine Zeit und kostet Geld.
Guckst Du hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006252/55f9f662eedd23900beecb244b58ca70/merkblatt-kamerun-data.pdf
Des weiteren würde eine Eheschließung, so sie denn überhaupt noch möglich ist, bevor seine Abschiebung erfolgt, nicht zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis führen. Er müsste ohnehin erst ausreisen um dann nach erfolgreichen Prüfungsverfahren seiner Papiere, einen Visumsantrag zur Familienzusammenführung stellen.
Da aber mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Eheschließung zunächst überhaupt nicht möglich ist, weil seine Papiere noch nicht geprüft sind, sollte er besser freiwillig ausreisen. Dadurch würde er die Abschiebung und die daraus folgende Einreisesperre vermeiden, könnte in Ruhe die vertrauensanwaltliche Prüfung seiner Papiere im Heimatland abwarten und danach ein Visum zur Eheschließung in Deutschland beantragen.
Natürlich kann die Ehe auch in Kamerun geschlossen werden, allerdings bleibt ihm die vertrauensanwaltliche Prüfung auch dann nicht erspart, wenn er nach der Eheschließung wieder nach Deutschland kommen will.
In der Zwischenzeit empfehle ich die Lektüre dieser Webseite:
https://forum.1001geschichte.de/
ZitatNatürlich kann die Ehe auch in Kamerun geschlossen werden, allerdings bleibt ihm die vertrauensanwaltliche Prüfung auch dann nicht erspart, wenn er nach der Eheschließung wieder nach Deutschland kommen will. :
Habe gerade erst festgestellt, dass es sich um eine angestrebte gleichgeschlechtliche Ehe handelt. Da wird wohl eine Eheschließung in Kamerun nicht möglich sein. Somit bleibt also nur die Möglichkeit einer Eheschließung in Deutschland. Am Verfahren ändert sich aber dadurch auch nichts.
Und jetzt?
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