Ehe mit einem Spanier (Scheidung)

22. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb488750-40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehe mit einem Spanier (Scheidung)

Hallo an alle,
Ich habe ein kleines Problem. Ich bin seit 2014 mit einem EU-Bürger (Spanien) verpartnert (wir sind beide Homosexuell).
Seit einigen Monaten, haben wir uns gemeinsam entschlossen, die Partnerschaft zu beenden, weil es nicht mehr funktioniert. Nun, stelle ich mir die Frage, ob ich meinen Aufenthaltstitel aufgrund der Scheidung verlieren würde, da ich in Uruguay geboren bin.
Ich glaube echt nicht, dass der derzeitige Aufenthaltstitel entzogen wird, allerdings frage ich mich, ob ich diesen Aufenthaltstitel in 2019 verlängern kann.
Ich habe leider eine Vorstrafe und bin jetzt gerade auf Bewährung seit Oktober 2017 und erlischt in Oktober 2019. Meinen Aufenthaltstitel muss ich im August 2019 verlängern.
Ich mache zurzeit eine Ausbildung und habe hier in Deutschland (Berlin) mein Abi nachgeholt, weil ich die Absicht hatte in die Uni zu gehen. Ich weiß nicht, ob das hier irgendwie helfen sollte, aber ich erwähne es trotzdem.
Ich kann mir nicht vorstellen, das Land jetzt zu verlassen, vor allem aufgrund meiner Ausbildung. Ich komme aus einem 'Normalem' Land und muss natürlich nicht verhungern woher ich komme, aber ich mag's einfach hier.
Mein Vater ist italiener und ich überlege es mir einen italienischen Pass zu beantragen aber dafür muss ich in Italien für eine Weile leben und das will ich definitiv nicht, ich mag's da unten gar nicht.
Kann mir irgendjemand bitte etwas empfehlen oder einen Ratschlag geben?

Euch alles bestens <3

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Tja, da kommt es sehr darauf, wegen WAS man zu WELCHER Strafe verurteilt wurde - das müßten Sie dann schon mal verraten. Siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__54.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
- das müßten Sie dann schon mal verraten

Sie müssten außerdem preisgeben, welchen Aufenthaltstitel sie derzeit innehaben, nach dem Aufenthaltsgesetz oder der Freizügigkeitsregelung?
Ohne präzise Angaben kann man keine zielführenden Antworten erwarten, da kann man nur vermuten oder spekulieren.

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#3
 Von 
fb488750-40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ne Vorstrafe wegen Körperverletzung, 7 Monate Freiheitsstrafe die zur Bewährung gesetzt worden ist.
Ich habe einen Aufenthaltstitel als Mitglied eines EU-Bürger. Ma’am darf für 5 Jahre innerhalb der EU bleiben

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#4
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Ein Drittstaatsangehöriger verliert sein Aufenthaltsrecht in einem Aufnahmemitgliedstaat, wenn die mit ihm verheiratete Unionsbürgerin aus diesem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzt, wegzieht und die Ehe nach dem Wegzug in einem anderen Mitgliedstaat geschieden wird.
https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/verlust-des-aufenthaltsrechts-in-der-eu-bei-wegzug-des-ehegatten_220_312218.html

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#5
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Erst mal die Ländern sortieren. Du lebst in D und hast wegen deiner Ehe einen Aufenhaltstitel. Ist die Ehe weg ist der weg und du brauchst einen eigenen Grund hierzubleiben. Dabei spielen Vorstrafen schon eine Rolle. Normalerweise hast du nach 3 Jahren Ehe ein Bleiberecht. Aber Gesetze ändern sich ja laufen bei uns.

So eine Scheidung kann man ja auch hinauszögern :-)

In Berlin gibt es sicher einige Beratungsstellen die man aufsuchen kann

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