Ehe gescheitert, nun unterstellt sie Scheinehe

5. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lu78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Ehe gescheitert, nun unterstellt sie Scheinehe

Hallo Ihr Lieben,

ich brauche dringend ein paar Meinungen und Erfahrungen. Meine Freundin (aus dem europ. Ausland) ist noch verheiratet (eingetragene Partnerschaft), lebt aber seit 2 Jahren von Ihrer Frau getrennt, die jedoch erst von Scheidung nichts wissen wollte. Dann haben sie sich beide aber doch telefonisch geeinigt, dass die Scheidung eingereicht wird. Somit hat ihre Ex die Papiere bekommen und...nun behauptet sie es wäre eine Scheinehe gewesen, von der sie nichts wußte. Das ist aber der größte Blödsinn, weil es eine ganz normale Beziehung und Ehe war, die nur leider in die Brüche gegangen ist. Die beiden waren ca 3 1/2 Jahre zusammen, davon 3 Jahre verheiratet. Von ihrer (Ex-)Frau kamen mehrere Anträge und sie hat erst den x.ten angenommen, weil es ihr einfach zu schnell ging. Naja...auf jeden Fall ist nun bald der Termin und sie kann durchaus mit Fotos, Emails und auch durch Aussagen von Familienmitgliedern beweisen, dass es eine ganz normale Ehe war. Dennoch hat sie Angst, weil es einfach ******* aussieht, wenn jemand vor Gericht sowas behauptet. Wie seht ihr die Sache ???

Bitte um moralische Unterstützung !!!!

1000 Dank

Lu78

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Es gibt keine einseitige Scheinehe.

Als Scheinehe wird es vom Gericht nur dann bewertet, wenn dies von beiden Seiten vorher so abgesprochen wurde.
.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Scheinehe - das würde ich immer so definieren, wenn sich einer der Partner dadurch einen Vorteil schaffen wollte (z.B. Aufenthaltsgenehmigung). Also ersteinmal für euch prüfen, ob die Freundin auch so in D hätte leben können.
Ansonsten können Richter sehr wohl erkennen, wenn jemand aus verletzter Liebe so handelt.
Dieses Forum ist aber für "rechtliche" Beratung und nicht für moralische Unterstützung gedacht;) - obwohl wir doch schon oft abgleiten.
Ich würde mich beruhigen und daran denken, dass die Verhandlung (=Scheidungstermin) ein öffentlicher Termin ist, d.h. du kannst moralische Unterstützung durch deine Teilnahme geben.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lu78
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank ! Natürlich gehts in erster Linie um "rechtliche Beratung", eben um die Sache einschätzen zu können ;) . Sie hat damals (2002) mit Visum hier gearbeitet (Tschechin), denke auch dass Sie wieder ein Visum bekommen hätte, und die Heirat kein "Muss" war, um sich hier aufhalten zu dürfen. Aber wenn man liebt kann man eben auch heiraten.

Wo finde ich Infos wie die rechtliche Lage damals war ? Hab schon gesucht aber jetzt heißt es nur noch überall "CZ ist in der EU"...

Danke :) !!

LG

Lu78

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

Verhandlungen am Familiengericht sind nicht öffentlich. Im Übrigen geht es bei einem Scheidungstermin nicht darum, ob das eine Scheinehe war. Oder meinen Sie eine Verhandlung am Strafgericht?

Gruß vom mümmel

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Mümmel,
also bei der Scheidung meines Bruders war ich anwesend. Da wurde extra auf dem Flur nachgesehen, ob noch jemand da ist, bevor die angefangen haben.

3x Hilfreiche Antwort

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