EU Bürger verheiratet mit eine Chinesische Frau

20. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Timtim0301
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
EU Bürger verheiratet mit eine Chinesische Frau

Ich bin ein Deutscher Bürger und seit 3 Jahren verheiratet mit einer Chinesische Frau. Sie kam 2004 nach Deutschland zum Studium und seit dem hat sie Deutschland und Europa nicht verlassen. 2010 hat sie in Norwegen einen Job für 2 Jahren bekommen. Ich bin auch nach Norwegen mitgegangen, aber in Deutschland in unseren Eigentumswohnung angemeldet geblieben. Die 3 jährige Deutsche Aufenthaltserlaubnis endet ende Juli 2012.
Juni 2012 rufte ich aus Norwegen die Ausländerbehörden in Deutschland, wegen einen Termin um meine Frau Aufenthaltserlaubnis zu verlängern. Sie habe mir benachrichtigt das meine Frau ist nicht mehr in unseren Eigentumswohnung angemeldet ist. Sie meinen das sie haben meine Frau ein Einschreiben Anfang Juni wegen Termin geschickt, und keiner war da um zu unterschreiben und Jemand hat gesagt das wir seit lange nicht wohnen da.
Und so haben sie sie selber abgemeldet. Meine Frau arbeitet seit Januar 2010 in Norwegen. Ich bin nach Norwegen in Juni 2010 umgezogen. Vorraussichtlich sollen wir zurück nach Deutschland am Dezember 2012.
Die Frage jetzt ist, verliert meiner Frau ihre Rechte auf Verlängerung Ihre Aufenthaltserlaubnis in Deutschland weil sie ist nach Norwegen für 2 Jahren gegangen (Meine Frau hat eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeit in Norwegen für 2 Jahren bekommen), ohne sich in Deutschland abzumelden und ohne die Behörden zu Benachrichtigen?
Zweite Frage, wie sollen wir uns verhalten damit meine Frau die unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bekommt?
Sie besucht Deutschland manchmal für Konferenzen. Sie verreist auch öfter . Z.B. sie war die letzten 2 Monaten 1 Mal in Holland 1Mal in Deutschland und 1 Mal in USA und mitte Juli wir fliegen nach Deutschland nochmal.
Bitte finden sie uns ein Rat damit meine Frau die Unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bekommt. Das wäre sehr schade das nach ein sehr langer Zeit in Deutschland und in Europa, wegen Bürokratische Sache ihre Rechte in Deutschland verliert.
Danke im voraus
Timtim

-- Editiert Timtim0301 am 20.06.2012 21:37

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Eine Aufenthaltserlaubnis erlischt nach 6monatigem Auslandsaufenthalt - das ist hier der Fall. Da muß Ihre Frau halt eine neue AE beantragen.

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#2
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Eine Aufenthaltserlaubnis erlischt nach 6monatigem Auslandsaufenthalt - das ist hier der Fall. Da muß Ihre Frau halt eine neue AE beantragen.

Es sei denn, Ihr hättet vor dem Weggang nach Norwegen mit der Ausländerbehörde eine Vereinbarung getroffen. Dann hätte sie die AE nicht verloren.

Nun muß sie allerdings die AE bzw. die Familienzusammenführung zum Ehemann nach Deutschland aufs Neue beantragen.

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#3
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 243x hilfreich)

Hallo,
Schaue mal in §51 AufenthG . Da stehen die erlöschens Tatbestände drin.
Das hat diesmal nix mit Bürokratie zu tun, sondern sind rechtliche Sachen.
Man sollte wissen wo man leben will, Deutschland oder Norwegen. Evtl kann ja ihre Frau eine unbefr. In Norwegen in näher Zukunft bekommen.
Ansonsten fangen die 3 Jahre neu an bei der nächsten Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für die Niederlassungserlaubnis in Deutschland.

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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

quote:
aber in Deutschland in unseren Eigentumswohnung angemeldet geblieben.


In Deutschland muss man sich da anmelden wo man lebt. Ihr habe euch doch absichtlich nicht abgemeldet. Scheint also doch bekannt gewesen zu sein das das so Probleme geben wird.

Nun gibt es die Probleme.

Leider gibt es noch keine Welt oder EU Bürger - daher muss man die Regeln genau einhalten.

Ist doch egal, sie darf hier bleiben und solange sie bei dir bleibt, dann sind die 3 Jahre kein Problem. Evtl. kann sie ja Norwegerin werden wenn Sie dort ein paar Jahre beliebt

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#5
 Von 
Timtim0301
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Aber ich weiss auch dass man kann sich einen Zweitwohnsitz nehmen. Gilt das nicht...Hauptwohnsitz in Deutschland und neben Wohnsitz in Norwegen? Hauptwohnsitz in Deutschland ist leer geblieben.und wir fliegen alle 3-4 Monate für ein Paar Tage nach Deutschland..:)

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Boris Bumbum Becker wollte mal so einen Wohnsitz in Monaco, hat auch nicht geklappt.

Wo man wohnt, lebt und arbeitet ist der Wohnsitz. Ein "Zweitwohnsitz" ist was anderes.

Aber woher sollen "Norweger" das wissen :-)

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Timtim0301
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Mit dem Norweger hat meiner Frau kein Probleme mit dem AE. Das geht um ihre AE in DE.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Wer nicht in D lebt braucht auch keine AE in DE. Sie muss wenn Sie wieder rein will, eine Neue beantragen, was bei einem D Ehepartner doch kein Problem sein wird.

Man muss schon in dem Land bleiben in dem man eine AE hat um sie zu behalten :-(

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