Duldung statt Aufenthaltserlaubnis

20. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Tanverdi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)
Duldung statt Aufenthaltserlaubnis

Hallo,
ich bin eine türkin und mein Mann ist deutscher. Wir haben Januar 2017 in der Türkei geheiratet und wohnen in der Türkei.
Im September haben wir einen Urlaub nach Griechenland gemacht und mein Mann wurde bei der Einreise in Griechenland wegen einen EU Haftbefehl (Wovon wir nichts wussten ) festgenommen.Daraufhin hat er den griechischen Behörden mitgeteilt,dass er nach Deutschland überstellt werden möchte.
Ich bin in die Türkei zurückgefahren und habe vom griechischen Konsulat einen Schengen Visum beantragt und habe einen Visum für 20 Tage bekommen.
Bin 10 Tage in Griechenland geblieben und mein Mann unterstützt.
Nach dem mein Mann nach Deutschland überführt wurde, bin ich mit dem selben Visum nach Deutschland eingereist.
Habe uns bei einen Bekannten angemeldet und habe einen Aufenthaltserlaubnis beantragt.
Die Auslaenderbehörde teilte mir mit,dass ich mit einen Schengen Visum keinen Aufenthaltserlaubnis beantragen kann.
Ich habe eine Duldung erhalten und mir wurde mitgeteilt, dass ich in die Türkei zurückreisen und mit einen Familienvisum zurückkommen soll.
Ich werde hier meinen Mann unterstützen und habe nicht das Geld nochmal in die Türkei zu reisen und einen entsprechenden Visum zu beantragen das alles kostet Geld und Zeit.

Gibt es keine andere möglichkeit Aufenthaltserlaubnis zu erhalten?

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14 Antworten
Sortierung:


#3
 Von 
Tanverdi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Lieber Herr Dr.Kaiser,
Ich bin nicht illegal habe im Moment eine Duldung für weitere 3 Monate

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ja und? Du bist mit keinem Visum hier, welches Dich zu einem dauerhaften Bleiben berechtigt. Der Antrag kann nur aus der Türkei heraus gestellt werden. Wobei ich nicht weiss, ob eine Familienzusammenführung mit einem Inhaftierten geht. Denn von Zusammenführung kann da ja nicht wirklich die Rede sein.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tanverdi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja sehr tolle Antworten....:-(
,ich dachte es handelt sich hier um ein Forum wo vielleicht die Menschen mit Ihrem wissen über die Reche ernsthaft und hilfreiche Beiträge teilen....Anscheinend nicht...!!!
Wahrscheinlich habe ich mich getäuscht, Wir wissen noch nicht einmal ob mein Mann schuldig ist oder nicht. Was verstehen Sie unter Familie?
Die gefangenen können nichts machen und sind auf Hilfe von Angehörigen angewiesen.Ich bin mir meine Rechte auch Bewusst..!
Hatte schon als Kind hier gelebt und hatte meine Lehre hier in Deutschland gemacht.
Familienzusammenführung in dem man den Gefangenen Besuchen geht...In dem man einen einen Anwalt besorgt...usw.


1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Ich weiß nicht, was Sie haben.
Die Antwort von wirdwerden (#4) ist doch korrekt.
Ihre Rechtsposition ist nicht gut - und es wäre ja, blöd, wenn wir Ihnen etwas vorlügen würden.
Sie würden gerne hören, dass Sie sofort und dauerhaft hier bleiben können. Das geht aber nicht. Und das liegt nicht an den Leuten, die hier antworten, sondern daran, dass die Gesetze nun mal so sind.
Sie brauchen ein Visum zur Familienzusammenführung. Und ein Visum zur Familienzusammenführung können türkische Staatsbürger nur bei der deutschen Botschaft in Ankara beantragen.
Das hat auch nichts mit der Haft oder Schuld oder Unschuld Ihres Ehemanns zu tun - das wäre auch nicht anders, wenn er auf freiem Fuß wäre.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich orientiere mich an der Rechtslage und nicht an Befindlichkeiten. Geh mal davon aus, dass ich auch einigermaßen weiss, wie es im Knast aussieht und was man kann. Ein Anwalt wird ihm seitens des Gerichts im Bedarfsfall beigeordnet. Natürlich weiss man noch nicht, ob er schuldig ist oder nicht. Jedenfalls besteht ein hinreichender Tatverdacht, sonst gäbe es keinen EU-Haftbefehl. Die fallen ja nicht vom Himmel.

Familienzusammenführung wird normalerweise als Zuzug einer Person zu einer in Deutschland lebenden Person definiert. Du willst ja kaum im Knast zuziehen, oder? Deshalb bin ich mir eben unsicher, gerade wenn der Wohnsitz im Ausland liegt. Und die Gefangenen in deutschen Gefängnissen können sehr viel machen. Sie können Briefe schreiben, sie können sich von den Sozialarbeitern in der JVA unterstützen lassen, sie können Anträge bei Gericht stellen, sie können Rechtsanwälte selbst mandatieren, all das können sie.

Ich frag mich allerdings, warum Du hier fragst, wenn Du doch alles so genau weißt. Fakt ist, dass Du den Antrag auf Familienzusammenführung in der Türkei stellen musst, bzw. von der Türkei aus. Das ist die Gesetzeslage. Wie dann entschieden wird, das können wir hier nicht abschätzen.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

In dem man einen einen Anwalt besorgt...usw. Soviel Geld ist also doch vorhanden? Ist aber nicht nötig, denn jeder U-Häftling in D erhält einen Pflichtverteidiger.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von Tanverdi):
,ich dachte es handelt sich hier um ein Forum wo vielleicht die Menschen mit Ihrem wissen über die Reche ernsthaft und hilfreiche Beiträge teilen....Anscheinend nicht...!!!

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel und begründet keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Es ist nur die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, die aber jederzeit exekutiert werden kann.
Sie sollten freiwillig ausreisen und in der Türkei ein ordentliches Visumverfahren zur Familienzusammenführung durchführen, um dann wieder nach Deutschland offiziell und legal einreisen zu können. Bei einer Abschiebung käme es zu einer Wiedereinreisesperre und es würden erhebliche Kosten auf sie zu kommen. Das alles lässt sich nur durch eine freiwillige Ausreise in die Türkei vermeiden.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ ya 388: das haben wir ihr doch schon geschrieben. Nur, das will sie nicht akzeptieren. Das ist doch das Problem.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Tanverdi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Klar werde ich Ausreisen.
Natürlich akzeptiere ich das. Meine Frage war eigentlich was ganz anderes...Ist alles schon gut.
Ich habe doch nur gefragt ob es eine andere Möglichkeit gibt oder nicht..
Statt Vorwürfe zu machen wie zB sie will hier bleiben usw. sollte man sich das gut überlegen.
Empathische Kommunikation betreiben zu können,ist auch nicht jedermanns Sache aber egal.
Liebe Grüsse

-- Editiert von Tanverdi am 22.11.2017 15:23

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Sagen hier doch alle: nein, es geht nicht. Die Frage ist doch seit Tagen klar beantwortet.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Tanverdi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Es wird schon machen Sie sich keine Sorgen.!

1x Hilfreiche Antwort

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