Nachdem ich nun so viele Beiträge wegen doppelten Staatsbürgerschaften gelesen habe, würde mich mal interessieren, wie die deutschen Behörden erfahren würden, wenn ich eine zusätzliche Staatsbürgerschaft aus einem EU- oder nicht-EU-Land erwerben würde. Ich setze natürlich voraus, dass das betreffende Land nichts gegen eine zweite Staatsbürgerschaft einzuwenden hätte.
Auf alle interessanten Antworten bin ich gespannt und bedanke mich im voraus.
Doppelte Staatsbürgerschaften
Notfall?
Notfall?
Sofern die andere Staatsbürgerschaft nicht die eines EU-Landes oder die der Schweiz ist, geht die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verloren. Das gilt auch dann, wenn die Behörden es nicht erfahren.
Im übrigen bestehen mit zahlreichen Staaten (auch außerhalb der EU) Abkommen über den Austausch von Einbürgerungsmitteilungen.
-- Editiert von DerRaecher am 05.01.2009 21:53
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@ Saxonicus II
Meines Wissens verlert man die deutsche Staatsangehörigkeit aber nur dann automatisch,wenn man sich selbst um diese bemüht hat. Bekommt man sie vom betreffenden Land automatisch (z.B. durch Heirat eines Staatsbürgers dieses Landes),so verliert man die deutsche Staatsbürgerschaft nicht automatisch.
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