Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland.

3. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
hoppelmoppel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland.

Hallo,
ich bin Deutscher, meine Ehefrau ist EU Ausländer. Kann ich Ihre Staatsbürgerschaft annehmen? Gibts da Vorteile oder Nachteile? Sie möchte die Deutsche Staatsbürgerschaft nicht haben weil es in Ihren Augen unnötig ist dafür Geld auszugeben und keine Vorteile darin sieht. Steuern darf sie auch so schon seit 30 jahren bezahlen....

:)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1236 Beiträge, 1506x hilfreich)

Eine EU-Staatsbürgerschaft kann man problemlos zusätzlich annehmen. Ob du sie wirklich bekommen kannst, entscheidet sich nach dem dortigen Staatsbürgerschaftsrecht. Ihr scheint ja beide hier zu leben. Meist ist der Anspruch auf eine Staatsbürgerschaft jedoch damit verbunden, dass man eine bestimmte Zeit im Land gelebt hat. Aber wie gesagt: das betrifft das Recht des betreffenden Landes.

Vor- und Nachteile hängen vor allem vom jeweiligen Land ab - da musst du schauen, was das betreffende Land von seinen Bürgern verlangt und was es ihnen bietet. Ansonsten gilt: In Deutschland giltst du trotzdem nur als Deutscher. In dem betreffenden Land bist du nur dortiger Staatsbürger. Deine deutsche Staatsangehörigkeit hat dann, wenn du dich in diesem Land befindest, keinerlei Relevanz mehr (also keine konsularische Unterstützung möglich, ...), was aber innerhalb der EU kein Problem sein sollte. Bei zwei EU-Staatsbürgerschaften ist das einzige Problem meist die Inländerdiskriminierung, die dich dann in beiden Ländern betreffen kann. EU-Ausländer haben in manchen Bereichen mehr Rechte als Inländer (vor allem in der Frage des Familiennachzugs, falls das mal relevant sein könnte).

2x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
guest-12328.02.2020 07:46:03
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Felicite):
Ansonsten gilt: In Deutschland giltst du trotzdem nur als Deutscher. In dem betreffenden Land bist du nur dortiger Staatsbürger. Deine deutsche Staatsangehörigkeit hat dann, wenn du dich in diesem Land befindest, keinerlei Relevanz mehr (also keine konsularische Unterstützung möglich, ...), was aber innerhalb der EU kein Problem sein sollte.


Wieso sollte einem deutschen Staatsbürger mit doppelter oder mehrfacher EU-Staatsbürgerschaft in einem anderen EU-Land die konsularische Unterstützung seitens Deutschland verweigert werden? Nenne bitte die entsprechende Rechtsgrundlage, wo das stehen soll.

Zitat (von Felicite):
Bei zwei EU-Staatsbürgerschaften ist das einzige Problem meist die Inländerdiskriminierung, die dich dann in beiden Ländern betreffen kann. EU-Ausländer haben in manchen Bereichen mehr Rechte als Inländer (vor allem in der Frage des Familiennachzugs, falls das mal relevant sein könnte).


Das ist absoluter Nonsens! Nenne bitte das Aktenzeichen zu einem Gerichtsurteil, was diese angebliche Inländerdiskriminierung von deutschen Staatsbürgern im Vergleich zu EU-Bürgern die in Deutschland wohnen und arbeiten belegt.


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