Doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland- Sri Lanka

17. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
santhosa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
Doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland- Sri Lanka

Liebe Forummitglieder,

Ich möchte die doppelte Staatsbürgerschaft beantargen. Ich komme ursprünglich aus Sri Lanka, habe aber die Deutsche Staatsangehörigkeit. Seit kurzem gibt es die Möglichkeit, die Doppelte Staatsbürgerschaft in Sri Lanka zu erwerben. Wer kennt sich damit aus? Wie kann ich da vorgehen? Was muss ich beachten? Kennt jemand den Sachverhalt und kann mich beraten? Ich bedanke mich im voraus.

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13 Antworten
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#2
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Ich möchte die doppelte Staatsbürgerschaft beantargen. Ich komme ursprünglich aus Sri Lanka, habe aber die Deutsche Staatsangehörigkeit. Seit kurzem gibt es die Möglichkeit, die Doppelte Staatsbürgerschaft in Sri Lanka zu erwerben.

Dafür brauchst Du aber ein schönes Stück Geld, denn diese Sri Lanka Staatsangehörigkeit gibt es nicht zum Nulltarif.

Abgesehen davon, würdest Du Deine deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, sofern Du nicht eine Beibehaltungsgenehmigung erwirken kannst und dafür brauchst Du gute, überzeugende Gründe.

15x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

In Deutschland geborenen Kindern binationaler Eltern erlaubt man seit kurzen (auch von srilankischer Seite) die doppelte Staatsangehörigkeit. Ob sie die dann tatsächlich auch dauerhaft und nicht nur bis zur Volljährigkeit behalten können oder sich für die eine oder andere entscheiden müssen, ist wohl noch nicht endgültig festgelegt. Derartige Verfahren dauern ihre Zeit und wenn Du Dich einigermaßen in Sri Lanka auskennst, dann weißt Du, dass sie dort etwas länger dauern als anderswo.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
slava-de
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)

Eine doppelte Staatsangehörigkeit bringt oft viele Probleme und eher selten Vorteile, insbesondere dann, wenn man schon eine international taugliche Staatsangehörigkeit hat.
WENN Du die srilankische Staatsangehörigkeit nicht schon von Geburt an hast, dann verlierst Du mit der Annahme dieser Staatsangehörigkeit automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Du keine Beibehaltungsgenehmigung hast.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
santhosa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für eure superschnellen Antworten. Weiß vielleicht noch jemand, welche Begründung ich angeben kann, um die Beibehaltungsgenehmigung zu bekommen. Es gibt für mich einen wichtigen Grund, aber ich weiß nicht, ob ich den nennen kann. Ich habe Land in Sri Lanka, das jetzt meiner Familie gehört, da ich dort mit der deutschen Staatsangehörigkeit nichts besitzen darf. Ob das eine ausreichende Begründung ist, weiss ich nicht. Dankbar für jeden Tipp und jede Antwort und schönes WE an alle.

5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Ich habe Land in Sri Lanka, das jetzt meiner Familie gehört, da ich dort mit der deutschen Staatsangehörigkeit nichts besitzen darf. Ob das eine ausreichende Begründung ist, weiss ich nicht.

Nein, diese Begründung nützt Dir nichts, weil es definitiv nicht stimmt.

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Ich kenne jetzt die srilankischen Gesetze nicht, aber grundsätzlich ist das nicht unwahrscheinlich - es gibt eine Menge Staaten auf dieser Welt, vor allem in der 3.Welt, in denen Nicht-Staatsangehörige kein Eigentum an Land/Immobilien haben können.

In Sri Lanka können auch Ausländer Grundbesitz erwerben, allerdings wird das mit 100% Steuer belegt. Wenn der Grundbesitz bereits vor der Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit vorhanden war, wird er im Nachhinein auch nicht enteignet oder mit dieser Steuer belegt.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
srili
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss das Thema wieder mal herholen.

Zitat (von santhosa):

Wer kennt sich damit aus? Wie kann ich da vorgehen? Was muss ich beachten? Kennt jemand den Sachverhalt und kann mich beraten? Ich bedanke mich im voraus.


In Yahoo gibt es eine Gruppe, die sich speziell mit Beibehaltungsanträgen beschäftigt, evtl. kann man dir da besser weiterhelfen. Wichtig ist es nachzuweisen welche Nachteile durch die srilankischen Staatsbürgerschaft beseitigt werden und welche engen Bindungen du zu Deutschland hast (z.B. Rentenansprüche).

Zitat (von ya338):
In Deutschland geborenen Kindern binationaler Eltern erlaubt man seit kurzen (auch von srilankischer Seite) die doppelte Staatsangehörigkeit. Ob sie die dann tatsächlich auch dauerhaft und nicht nur bis zur Volljährigkeit behalten können oder sich für die eine oder andere entscheiden müssen, ist wohl noch nicht endgültig festgelegt. Derartige Verfahren dauern ihre Zeit und wenn Du Dich einigermaßen in Sri Lanka auskennst, dann weißt Du, dass sie dort etwas länger dauern als anderswo.


Mich würde es interessieren, wo diese Auskunft hast. Von der Botschaft in Berlin (Stand April 2017) heißt es als binationales Kind muss ich entweder mit 21 Jahren ein Beibehaltungsantrag stellen oder einen Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft stellen, dann braucht man als binationales Kind auch die Beibehaltungsgenehmigung von Deutschland.

Zitat (von TomRohwer):

Die Konsularabteilung der srilankischen Botschaft in Berlin. Da wird es zweifellos die kompetenteste Auskunft geben, und zudem sind die vermutlich auch dafür zuständig, das praktisch dann umzusetzen.


Am besten sollte die Information immer gegengeprüft werden, mit verwandten oder befreundeten einheimischen, die Kontakte zu Behörden haben, da man dort nicht immer bei der Botschaft die beste Auskunft erhält.

Zitat (von ya338):

In Sri Lanka können auch Ausländer Grundbesitz erwerben, allerdings wird das mit 100% Steuer belegt. Wenn der Grundbesitz bereits vor der Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit vorhanden war, wird er im Nachhinein auch nicht enteignet oder mit dieser Steuer belegt.


Das war mal und das Problem wird immer sein, dass Gesetze sich in Sri Lanka ändern. 2014 durften Ausländer gar kein Grundbesitz erwerben, ob das immer noch so ist, kA. Siehe auch hier:

http://www.colombo.diplo.de/contentblob/4125146/Daten/5097902/Grunderwerb.pdf ,
http://sri-lanka-urlaub.com/sri-lanka-tipps/investitionen-in-haus-und-grundstucke/ ,
https://www.youtube.com/watch?v=cCb3-iInxWY&t=20s

Am sichersten ist man da nur mit einer srilankischen Staatsbürgerschaft.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von srili):
Mich würde es interessieren, wo diese Auskunft hast. Von der Botschaft in Berlin (Stand April 2017) heißt es als binationales Kind muss ich entweder mit 21 Jahren ein Beibehaltungsantrag stellen oder einen Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft stellen, dann braucht man als binationales Kind auch die Beibehaltungsgenehmigung von Deutschland.

In ähnlicher Form hatte ich bereits geschrieben:
Zitat (von ya338):
In Deutschland geborenen Kindern binationaler Eltern erlaubt man seit kurzen (auch von srilankischer Seite) die doppelte Staatsangehörigkeit. Ob sie die dann tatsächlich auch dauerhaft und nicht nur bis zur Volljährigkeit behalten können oder sich für die eine oder andere entscheiden müssen, ist wohl noch nicht endgültig festgelegt.

Zitat (von srili):
Das war mal und das Problem wird immer sein, dass Gesetze sich in Sri Lanka ändern.

Dem stimme ich vollumfänglich zu, eine 100%ige Rechtssicherheit, wie wir es von Deutschland gewohnt sind, gibt es dort nicht und wird es wohl auch in Zukunft nicht geben.

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#11
 Von 
Uppa
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Santhosa,

wollte frage ob es mitlerweile bei dir geklappt hat mit dem doppeltn bürgerschaft.
Ich wollte es auch. Die Prozsse sind sehr schwierig.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Uppa):
wollte frage ob es mitlerweile bei dir geklappt hat mit dem doppelten Bürgerschaft.

Du erwartest doch wohl nicht ernsthaft, dass sich der Themenstarter nach über zwei Jahren hier
noch einmal meldet. Wenn er seine Erfahrungen oder Erfolge hier preisgeben wollte, hätte er das
doch längst getan.

Das ist eben das Traurige in all diesen Foren. Da meldet man sich mit seinen Fragen oder
Problemen und lässt sich beraten, ist aber nicht bereit seinen Erfolg (oder Misserfolg) im
Forum kundzutun. Geschweige denn, dass er sich zu einem Dankeschön hinreißen lässt,
wenn die erhaltenen Ratschläge von Nutzen für ihn waren.



-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 09.05.2018 20:55

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12328.02.2020 07:46:03
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von slava-de):
Eine doppelte Staatsangehörigkeit bringt oft viele Probleme und eher selten Vorteile, insbesondere dann, wenn man schon eine international taugliche Staatsangehörigkeit hat. (...)


Diese Aussage bezieht sich nur auf doppelte Staatsbürgerschaften, wenn davon mindestens eine Nicht-EU ist. Doppelte oder gar mehrfache EU-Staatsbürgerschaften hingegen haben erhebliche Vorteile. :grins:

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