hilfe
Betr. Beibehaltungsgenehmigung (Antrag zu der Botschaft in SL)
Weiß vielleicht noch jemand, welche Begründung ich angeben kann, um die Beibehaltungsgenehmigung zu bekommen.
ich als ex Sri Lankische moechte, in SL den Doppelten Staatsangehoerigkeit beantragen.
natuerliche den DPass auf jedenfall behalten.
}}ich war bei Immigration,ich kann Dualcitizen haben,NUR wenn ich den "no objection letter" von der Botschafter habe.!
vielen lieben Dank im Voraus
Beibehaltungsgenehmigung fuer den Doppelten Staatsangehoerigkeit
Notfall?
Notfall?
Verstehe ich das richtig: Du bist bereits Deutscher und möchtest zusätzlich die Staatsbürgerschaft von Sri Lanka haben?
Da vom deutschen Gesetz her Mehrstaatlichkeit gerade nicht vorgesehen, sondern auf Ausnahmen beschränkt ist, ist das vermutlich einfach nicht möglich.
@quiddje
es gibt eine Ausnahme,wenn ich die Beibehaltungsgenehmigung beantrage, mit eine WICHTIGEN Begründung,dann habe ich die Moeglichkeit.
Frage ist: welche Begründung ich angeben kann, um die Beibehaltungsgenehmigung zu bekommen??
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Lass und doch erstmal wissen warum Du unbedingt die zweite Staatsangehörigkeit haben möchtest, dann können wir ggf. überlegen ob man daraus eine ausreichende Begründung ableiten könnte. Die Ausgangsbasis sollten aber Deine wirklichen Beweggründe sein.
ich bin aus SL und lebe seit 4 Jahren in SL.ich habe ca.30 Jahre in D gelebt u durch gehend gearbeitet.
jetzt muss ich meine kranke mutter versorgen versuche hier was zu machen.arbeiter etc.ich wohne mit meine
mutter zusammen.
hier was zu mache brauche ich SL Staatsange. etc.
jedoch benoetige ich den DPass, weil meine Tochter lebt in D.
ich habe den DPass seit 1990.
Von deutscher Seite benötigst Du eine Beibehaltungsgenehmigung, um die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu verlieren, wenn Du die SL-Staatsangehörigkeit (wieder) annehmen willst. Sri Lanka erlaubt normalerweise auch keine doppelte Staatsangehörigkeit, aber gegen eine entsprechende Gebühr dürfte es eventuell doch möglich sein. Allerdings dürften die Kosten dürften dafür, nicht unerheblich sein.
es kostet 300,000Rs.
meine frage ist nochmal,was koennte man als gutengrund nennen?
welche gute begruendung soll es sein?
LG
Zitatmeine frage ist nochmal,was koennte man als gutengrund nennen? :
Wie kann hier irgendjemand Gründe finden, die Du nur allein kennen kannst ?
Dazu fehlt uns doch das Wissen Deiner Situation und wenn Dir dazu selbst keine plausiblen Beweggründe einfallen, dann ist es mit einer handfesten Motivation wohl auch nicht soweit her.
@za338 @Osmos @quiddje
? meine Tochter und meine Frau und mein bruder wohnt in D.(die Frau kommt aus SL)
? ich brauche die SL Staatsangehörigkeit um Land zu kaufen und zu verkaufen und um ein Geschäft zu eröffnen.
ausserdem wohne ich mit meine mutter in SL.
ich bin schon 54. vieleicht ist es unwichtig
das sind im momentane ueberlegungen.
vielen danke euch fuer die infos.
Zitat? ich brauche die SL Staatsangehörigkeit um Land zu kaufen und zu verkaufen und um ein Geschäft zu eröffnen. :
ausserdem wohne ich mit meine mutter in SL.
Na dann nimm doch di SL-Staatsangehörigkeit an, wenn Du dort dauerhaft leben willst. Wozu brauchst Du dann noch die deutsche ?
Zitatquiddje :
? meine Tochter und meine Frau und mein Bruder wohnt in D.(die Frau kommt aus SL)
Deshalb brauchst Du doch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, Deine Anverwandten kannst Du doch auch mit der SL-Staatsangehörigkeit in Deutschland jederzeit besuchen.
Ich kann jedenfalls bei den von Dir geschilderten Umständen keinen hinreichenden Grund erkennen, der eine doppelte Staatsangehörigkeit erfordert.
Wenn Deine Frau die SL-Staatsangehörigkeit innehat, wäre es auch für Dich als deutscher Staatsangehöriger problemlos möglich einen dauerhaften Aufenthalt in Sri Lanka zu erhalten. Dazu musst Du nicht die dortige Staatsangehörigkeit annehmen. Den Grundstückskauf könnte auch Deine Frau bewerkstelligen, mit einer Arbeitserlaubnis für Dich wird es wohl etwas schwierigen, aber unmöglich ist das auch nicht.
thank u!
du hast mir sehr geholfen!
LG
Also wenn ich mir das Merkblatt des Bundesverwaltungsamts zur Beibehaltungsgenehmigung so anschaue (http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Staatsangeh%C3%B6rigkeit/Beibehaltung/Beibeh_Merkblatt1P.pdf?__blob=publicationFile&v=4), wuerde ich die Erfolgschancen laengst nicht so schwarz sehen wie ya338.
Vielleicht sollte sich mount auch einmal bei http://www.info4alien.de/ informieren. Dort beschaeftigt man sich ausschliesslich mit dem Auslaenderrecht
ZitatAlso wenn ich mir das Merkblatt des Bundesverwaltungsamts zur Beibehaltungsgenehmigung so anschaue :
Es hängt hier aber nicht allein von den deutschen Bestimmungen ab, auch die gesetzlichen Grundlagen des srilankischen Rechts sind dabei zu beachten und das erlaubt eben auch keine doppelte Staatsangehörigkeit.
Er fragt aber doch gar nicht nach den einschlaegigen Bestimmungen Sri Lankas sondern einzig nach der Beibehaltungsgenehmigung. Und dabei geht es ausschliesslich um das deutsche Staatsangehoergkeitsrecht.
In Sri Lanka wurde ihm ja anscheinend auch mitgeteilt, dass die doppelte Staatsangehoerigkeit dort unter bestimmten Voraussetzungen sehr wohl moeglich sei.
richtig wie CAM so sagt,
die SL Gov. haben mir mitgeteilt es waere NUR moeglich wenn die Botschaft die Beibehaltungsgenehmigung
gibt.
weil ich in Sri Lanka geboren bin.ex Sri Lankaner etc...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
15 Antworten
-
4 Antworten