Beamter muss Einbürgerung beantragen

3. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
mrmarbach
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beamter muss Einbürgerung beantragen

Ich bin geborener Brite, hab seit 2005 in Deutschland gewohnt. Ich arbeite seit dann als Hochschulprofessor und bin Beamter auf Lebenszeit. (Und ich erwarte, das ich in Deutschland sterbe!)

Ich bin gerade beim Einbürgerung-Beantragung und habe 3 fragen:

1) Die Kollegin beim Landesamt hat gesagt, das sie "glaubt" das als Beamter ich kein Sprach- und Einbürgerungstest machen muss. Weiß jemand, ob es gibt rechtliche Gründe dafür, und deshalb ein Absatz das ich auf mein Antrag zitieren könnte? Oder ist das nur eine willkürliche Sache?

2) Als ich in Deutschland eingewandert bin, habe ich (als Europäer) kein Aufenthaltszeugnis bekommen. Wegen ein Visumantrag, sagte das Japanisches Konsulat irgendwann mal das ich sowas doch brauche, deshalb hat das Ausländeramt mich ein Brief gegeben, zu sagen das unter so-und-so ein Gesetz ich kein Aufenthaltszeugnis bekomme. Jetzt lese ich hier dass man unbedingt ein Aufenthaltszeugnis haben muss vor man Einbürgerung beantragt. Stimmt das?... (Vielleicht hat das Gesetz seit 2005 sich geändert?)

3) Ich beantrage auch noch 2 Kinder die in Deutschland 2006 und 2008 geboren sind, und haben deshalb kein automatische Pass beim Geburt bekommen, da ich noch nicht 8 Jahren in Deutschland gewohnt habe. Sie haben UK und USA Pässe. Beim Einbürgerung, müssen sie schon etwas abgeben, oder ist diese Entscheidung erst nur mit 18 Jahren notwendig?

Vielen Dank im voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Jetzt lese ich hier dass man unbedingt ein Aufenthaltszeugnis haben muss vor man Einbürgerung beantragt. Stimmt das? Nein. Sowas wie ein "Aufenthaltszeugnis" gibt es in D gar nicht. Der Begriff wird lediglich in der Schweiz benutzt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von mrmarbach):
1) Die Kollegin beim Landesamt hat gesagt, das sie "glaubt" das als Beamter ich kein Sprach- und Einbürgerungstest machen muss. Weiß jemand, ob es gibt rechtliche Gründe dafür, und deshalb ein Absatz das ich auf mein Antrag zitieren könnte? Oder ist das nur eine willkürliche Sache?


Im Gesetz ist dazu nichts ganz ausdrücklich für deutsche Beamte festgehalten. Willkürlich kann es natürlich nicht sein. Es könnte sein, dass entsprechende Nachweise zu Sprachkenntnissen und staatspolitischem Wissen usw. vor der Verbeamtung nachgewiesen werden mussten, sodass nun kein neuer Nachweis nötig ist. Im Gesetz wird lediglich verlangt, dass der Einbürgerungswillige "über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt" und "über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt". Mit der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch B1 wird das sicher nachgewiesen. Mit dem Einbürgerungstest wird es "in der Regel" nachgewiesen.

Ein deutscher Schulabschluss gilt zum Beispiel als Nachweis für ausreichende Sprachkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung usw. Dass man das analog auf jemanden anwendet, der in Deutsch an einer deutschen Hochschule lehrt, ist nicht so unwahrscheinlich. Auskunft im Einzelfall kann nur die Einbürgerungsbehörde geben. Hier kann man einen Termin für ein Beratungsgespräch ausmachen.

Zitat (von mrmarbach):
2) Als ich in Deutschland eingewandert bin, habe ich (als Europäer) kein Aufenthaltszeugnis bekommen. Wegen ein Visumantrag, sagte das Japanisches Konsulat irgendwann mal das ich sowas doch brauche, deshalb hat das Ausländeramt mich ein Brief gegeben, zu sagen das unter so-und-so ein Gesetz ich kein Aufenthaltszeugnis bekomme. Jetzt lese ich hier dass man unbedingt ein Aufenthaltszeugnis haben muss vor man Einbürgerung beantragt. Stimmt das?... (Vielleicht hat das Gesetz seit 2005 sich geändert?)


Sie als Brite üben Ihre Freizügigkeit aus und brauchen deshalb für Ihren Aufenthalt in Deutschland keinen Nachweis. Bei der Einbürgerung müssen Sie nachweisen, dass Sie seit mindestens acht Jahren rechtmäßig Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Da muss man im Zweifel Belege dafür bringen, dass man seit acht Jahren den überwiegenden Teil des Jahres in Deutschland verbracht hat. Für einen Durchschnittsarbeitnehmer könnte das evtl. leichter sein als für einen Hochschullehrer mit Semesterferien, Forschungssemestern usw. Ob Sie spezielle Nachweise erbringen müssen und welche, müssten Sie mit der Einbürgerungsbehörde besprechen.

Sie könnten aber auch eine Bescheinigung über Ihr Daueraufenthaltsrecht bei der ABH beantragen ("Auf Antrag wird Unionsbürgern unverzüglich ihr Daueraufenthaltsrecht bescheinigt." § 5 (5) Freizügigkeitsgesetz/EU). Das könnte das Prozedere bei der Einbürgerung erleichtern.

Zitat (von mrmarbach):
3) Ich beantrage auch noch 2 Kinder die in Deutschland 2006 und 2008 geboren sind, und haben deshalb kein automatische Pass beim Geburt bekommen, da ich noch nicht 8 Jahren in Deutschland gewohnt habe. Sie haben UK und USA Pässe. Beim Einbürgerung, müssen sie schon etwas abgeben, oder ist diese Entscheidung erst nur mit 18 Jahren notwendig?


Die UK-Staatsbürgerschaft kann beibehalten werden. Die US-Staatsbürgerschaft muss in der Regel aufgegeben werden (Beibehaltungserlaubnis nur bei Unzumutbarkeit, die es bei Kindern in diesem Alter wahrscheinlich kaum geben dürfte). Dass bei der Einbürgerung von Kindern teilweise die Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft erst mit 18 Jahren notwendig ist, hat allein mit dem Staatsbürgerschaftschaftsrecht des betreffenden Landes zu tun. Wenn ein Land nur Erwachsene auf eigenen Antrag ausbürgert, werden Kinder erst einmal unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert. Wenn eine Ausbürgerung der Kinder möglich und zumutbar ist, dann ist sie Voraussetzung für die Einbürgerung. Hier kommt es also auf das US-Staatsbürgerschaftschaftsrecht an.

-- Editiert von Felicite am 03.04.2018 15:27

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#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Ohne entsprechende Sprachkenntnisse können Sie nicht eingebürgert werden. Wie kann überhaupt jemand ein deutscher Beamter werden, der nur unvollkommen Deutsch spricht? Wird da etwa zukünftig bei den Behörden erwartet, dass ein Deutscher Englisch oder eine andere Fremdsprache spricht, um mit den dortigen Beamten zu kommunizieren, wenn er etwas auf einer deutschen Behörde erledigen will?

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#4
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Ohne entsprechende Sprachkenntnisse können Sie nicht eingebürgert werden. Wie kann überhaupt jemand ein deutscher Beamter werden, der nur unvollkommen Deutsch spricht? Wird da etwa zukünftig bei den Behörden erwartet, dass ein Deutscher Englisch oder eine andere Fremdsprache spricht, um mit den dortigen Beamten zu kommunizieren, wenn er etwas auf einer deutschen Behörde erledigen will?


Es geht dem Themenstarter darum, ob er sich die Ablegung der Sprachprüfung (und den Einbürgerungstest) vor der Einbürgerung sparen kann (wie es z.B. für jemanden gilt, der einen deutschen Schulabschluss hat). Von nicht ausreichenden Deutschkenntnissen war nicht die Rede.

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