Ausweisung - Was kann ich nur tun, um sie schnellstens in die Ukraine zurück zu schicken?

12. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
hewi
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausweisung - Was kann ich nur tun, um sie schnellstens in die Ukraine zurück zu schicken?

Hallo,

zuerst einmal bin ich seit langen eifriger leser und vieles hat mir geholfen.

Jetzt brauche ich aber eine Hilfe. Seit Mai bin ich mit einer Ukrainerin verheiratet. Im Juli bekam sie das Visum und reiste im August zu mir. Diese Frau habe ich vor fast 2 Jahren kennen gelernt. Als lief blendend, bis jetzt buw. Anfang September, als sie ihren wahren Charakter zeigte. Ein Tag ohne Streitigkeiten, auch wenn es nur belanglose sind gibt es nicht mehr. Mit meinem Sohn, der bei mir lebt, kommt sie nicht zurecht. Auch ihn schreit sie des öfteren an. Sie hat einen Aufenthaltserlaubnis bis zum August 2012. Ich möchte die sofortige Trennung. Jetzt habe ich von der ABH erfahren, das dies gar nicht so einfach ist und sie gegen die Anschiebung oder Verkürzung der Aufenthaltsgenehmigung Rechtsmittel einlegen kann.

Sie hat bereits im Vorfeld gedroht alles über das ukrainische konsulat den verbleib zu realisieren. Jetzt macht mir auch die ABH einen strich durch die rechnung.

Was kann ich nur tun, um sie schnellstensin die Ukraine zurück zu schicken. Denn sie will die Scheidung hier, das setzt aber das trennungsjahr voraus. Was ich aber nicht einhalten möchte, denn es hat mich genug geld gekostet hier nach deutschland zu holen und unterhalt möchte ich nicht weiter bezahlen. Aus der wohnung krieg ich sie auch nicht.

Vielleicht habt ihr tipps und ratschläge was ich tun könnte, um dies schnellstens und kostengünstig abzuwickeln.

danke.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Mein Gott, Menschen sind keine Möbelstücke. Auch wenn sei Deutsche wäre, könntest Du sie nicht einfach auf den Mars schicken, nur weil sie plötzlich streitsüchtig ist oder weiss der Geier was.

Du wirst jetzt erst einmal die Trennung vollziehen müssen, sei es in der Wohnung ober sonst wie. Dann etwa 9 Monate abwarten, dann die Scheidung einreichen. Das sind nun mal die Spieleregeln. Das mit den Kosten bisher, das hättest Du Dir vorher überlegen müssen.

Ansonsten ist Deine Haltung ziemlich menschenverachtend und mehr als peinlich. Ich hole eine Frau zum Gebrauch her, wenn die Erwartung nicht funktioniert, dann gebe ich sie zurück.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Die Trennung ist kein Problem bzw. kein größeres als sonst auch. Wo die Ex sich dann aufhält, ist nicht Ihre Sache.

Wenn Sie dann zahlen müssen... sicher haben Sie vor der Heirat gewußt, daß die Ehe zur Versorgung der Frau durch den Mann da ist (per Unterhalt auch über das Ende der Ehe hinaus).

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Ansonsten ist Deine Haltung ziemlich menschenverachtend und mehr als peinlich. Ich hole eine Frau zum Gebrauch her, wenn die Erwartung nicht funktioniert, dann gebe ich sie zurück.
Kennst DU denn die genauen Umstände, um das bewerten zu können? Man könnte es auch anders rum sehen: Eine Ukrainerin sucht sich nen Deppen zum Gebrauch, alles läuft zuerst blendend und sobald die Versorgung, die Aufenthaltsgenehmigung und das Geld durch Heirat da sind, zeigt man seinen wahren Charakter.

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"gruß azrael"

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Mensch azrael, man weiß doch vorher, auf was man sich einläßt. Mit allem Risiko. Frauen mag man im Katalog kaufen können, man hat aber kein Rückgaberecht bei Nichtgefallen. Das ist doch sowas von menschenverachtend.

Dreimal "hinweg von mir" oder "wenn Du nicht artig bist, schicke ich Dich sofort in die Ukraine" das läuft nun mal nicht. Und auch wenn sie weg wäre, müßte er ja bis zur Trennung noch Unterhalt zahlen. Sorry, aber da fehlt mir jedes Verständnis.

wirdwerden

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#5
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Es ist ja nun bekanntlich eine der blöderen Ideen, dass der Gesetzgeber entweder eine Heiratsurkunde oder ein Baby sehen will, um jemanden hierher holen zu können.

Wenn das erreicht ist, muss man sich nicht mehr verkaufen.

Und wie wirdwerden schon sag: mit dreimal "Hinfort" rufen ist das Geschehene nicht rückgängig zu machen.

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"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 243x hilfreich)

Wenn es dich etwas tröstet hat sie in der kurzen zeit mit Dir kein eigenständig Aufenthaltsrecht erworben. Vielleicht findet sie ja einen anderen Deutschen den sie heiraten kann oder bekommt von einem deutschen ein Kind und das leben in Deutschland ist gesichert.
Die sind auch nicht doof und Wissens ganz genau wie es laufen kann.
Der Fuß ist schon mal in der Tür.

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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es ist für ihn doch völlig einerlei, ob sie hier bleibt oder nicht. Bis zur Scheidung ist Unterhalt zu zahlen.

wirdwerden

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