Ausweispflicht für Ausländer

6. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Don Espresso
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausweispflicht für Ausländer

Inwiefern besteht in Deustchland für Ausländer (EU und Nicht-EU) eine Mitführungspflicht bezüglich Ausweise/Pass?

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29 Antworten
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#1
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

In Deutschland gibt es zwar eine Pass(Ausweis)pflicht, jedoch ist es nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben den Pass/Ausweis ständig bei sich zu führen.
Allerdings muß man auch damit rechnen bei Personenkontrollen solange festgehalten zu werden, bis die Identität geklärt ist.

.

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#2
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Eine korrelierende Frage: Kann ein Ausländer in Deutschland - wegen offenbar ausländischem Aussehens in der Öffentlichkeit von der Polizei ohne Verdachtsmomente auf seine Identität hin überprüft werden ? Wenn ich mich nicht irre, war das früher mal nach dem Ausländergesetz möglich. Lasse mich gerne belehren.
Wenn dies, s.o., noch so wäre, dann würde ja das ständige Mitsichführen des entsprechenden Personaldokuments eher anzuraten sein, um nicht in die Situation zu geraten, nur wegen des Aussehens zwecks Identitätsfeststellung mit auf die Wache oder sonstwohin mitgenommen zu werden.

15x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Das ständige Mitführen eines Ausweisdokuments wäre in jedem Falle anzuraten auch wenn man kein Ausländer ist, denn auch als Inländer kann man zur Identitätsfeststellung festgehalten werden.
Im Übrigen kann m.E. jeder auf seine Identität überprüft werden, daß ist doch nicht vom Aussehen abhängig.

.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@saxonicus

du hast, wie so oft recht. klar. aber es ist doch unbestritten, dass(zumindest in berlin)ein dunkelhäutiger( der durchaus ja hier geboren/ deutscher sein kann) öfter in eine kontrolle gerät. die leute, die *ausländisch* aussehen sollten wirklich einen identitätsnachweis/ aufenthaltstitel mit sich führen

sunbee

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#5
 Von 
Habac
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 30x hilfreich)

Wie bereits festgestellt wurde, gibt es in Deutschland keine Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten weder für Deutsche noch für Ausländer.Ebenfalls rechtlich umstritten, sind verdachtsunabhängige Kontrollen ( außer im Grenzgebiet innerhalb 30 Km Zone und auf Bahnhöfen § 2und 3 BPOLG sowie § 22 BPOLG)Nur ausländisches Aussehen und das Nichtmitführen von Dokumenten rechtfertigt nicht die Mitnahme zur Dienststelle zur ID-Feststellung.
Dort sollten schon mehr Fakten vorliegen wie zB Straftatverdacht oder eine OWI.
Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@habac

das von dir beschriebene erlebe ich quasi wöchentlich: verdachtsunabhängige kontrollen von ausl. aussehenden..da nutzt es nix, sich zu beschweren

sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Meine dunkelhäutige Ehefrau, seit knapp 25 Jahren in Deutschland lebend, frequentiert nahezu täglich, auch zu später Abendstunde den Frankfurter Hauptbahnhof und ist bisher noch kein einziges Mal kontrolliert worden. Die wenigen Male wo sie ihren Ausweis vorzeigen mußte fanden bei Auslandsreisen beim Grenzübertritt statt, aber das ist ja wohl normal und betrifft jeden.

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#8
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Also zumindest konnte meine Frage keiner ernsthaft beantworten, dabei gibts doch hier bestimmt Spezialisten, die sich im Ausländer- und Polizeirecht auskennen ?

Die Kernfrage betrachte ich als die: Kann die Landes- oder Bundespolizei (die ja z.B. für Bahnhöfe zuständig ist) eine Person verdachtsunabhängig kontrollieren, weil sie ausländisch aussieht ? Gibt das das AuslG oder entsprechende Durchführungsverordnungen oder ein Polizeigesetz her ?
Dass jede Person nach bestimmten Gesetzen zwecks Identitätsfeststellung kontrolliert werden darf, soll hier außen vor bleiben, das ist ja selbstverständlich. Es geht lediglich darum, ob eine ausländisch aussehende Person nach einem Spezialparagraphen angehalten und zur Identitätsfeststellung kontrolliert werden darf.

Auf die Mitführung eines Personaldokuments und deren Sinnhaftigkeit - allein schon bei einem etwaigen Unfall - wurde ja bereits berechtigter Weise hingewiesen.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Warum sollte die Polizei jemanden kontrollieren bloß weil er "*ausländisch*" aussieht ?
Wer macht sich schon unnötige Arbeit und welchen Sinn sollte das machen ?
Mir erschließt sich die Fragestellung nicht ?

Übrigens: ein Ausländergesetz gibt es nicht (mehr), das heißt jetzt Aufenthaltsgesetz und da steht lediglich unter § 3, daß man im Normalfall einen Pass besitzen muß.

.

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#10
 Von 
qwetz
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 44x hilfreich)

Etwas weich gefragt! Menschen, die nach dem Asylrecht eine Duldung mit gebietsmäßiger Einschränkung haben, müssen diese nach geltendem Recht mitführen. War jedenfalls lange Jahre so.

Ob man Ausweispapiere immer mitführen sollte? Nein. Warum auch. Es ist keine Pflicht, also ist es mein Recht. Wir sind schon gläsern genug.

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#11
 Von 
Dicker
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 15x hilfreich)

Nur als kleine Anmerkung !!!
Duldung regelt sich im Aufenthaltsgesetz,Menschen im Asylrecht besitzen in der Regel eine Aufenthaltsgestattung.
§ 60a AufenthG / Duldung
§ 63 AsylVG Aufenthaltsgestattung.

;)

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#12
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Eine *Duldung* ist strenggenommen kein Aufenthaltstitel, sondern eben eine Duldung. Der Inhaber einer Duldung ist vollziehbar AUSREISEPFLICHTIG, kann aber nicht abgeschoben werden, weil er z.B. keinen Pass besitzt oder in ein Kriegsgebiet ausreisen müßte und deshalb wird er hier geduldet.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

@ qwetz
ich bin letztes Jahr spät
abends in eine Verkehrskontrolle geraten,
hatte dummerweise keine
Papiere(weder Führerschein,noch Ausweis)
bei mir.Ich bin 39 Jahre
alt,sehe nicht aus wie ein
Asylant und bin weder
gepierct noch tätowiert,oder sonstige
Auffälligkeiten.Ich hatte auch keinen Alkohol getrunken.Mein Fahrzeug
ist ein fast neuer Mercedes Kombi.
Da ich mich nicht ausweisen konnte,mußte ich die Nacht auf der
Wache verbringen und das
so lange,bis mein 90 KM
weit weg wohnender Bruder
in meinem Haus ca.200 qm
Wohnfläche meine Papiere
gefunden hat und auf der Wache damit erschien.
Wenn Du einmal ein ähnliches Erlebnis hattest,würdest Du wahrscheinlich auch anders darüber denken.
Gruß
Ben

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

@ Ben123

Ach Gott, wie furchtbar.
Hoffentlich hast Du kleines Sensibelchen, wegen der vorübergehenden Festnahme, keinen irreparabelen psychischen Schaden davongetragea.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

@Saxonicus
ich will für Dich nur hoffen,dass Du nicht in diese Lage gerätst,und einen Verwandten,oder Freund nachts aus dem Bett klingeln mußt,der dann bei Dir zuhause einen Pass finden muß.Anschließend dann Geschäftspartnern erklären,warum die Termine
am Vormittag ausfallen.
Gruß Ben

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
qwetz
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 44x hilfreich)

@Ben123:
Oh, das tut mir leid. Wie wird es dann wohl unseren nichtdeutschstämmigen Mitbürgern gehen, wenn sie das gleiche mehrmals erleiden müssen, weil sie "wie Asylanten aussehen".

Wie sehen überhaupt Asylanten aus? ;)

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Habac
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo Ben123
Wenn Sie sich schon an dieser Diskussion beteiligen, dann sollten Sie schon den kompletten Sachverhalt schildern und vielleicht auch mal auf die Gründe ihrer Gewahrsamnahme eingehen.
Gruß ;)

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

@ Ben123

Als gelernter *DDR* Bürger habe ich dort noch ganz andere Erfahrungen mit der Staatsmacht erlebt, dagegen ist ein mehrstündiger Aufenthalt und der Umgang auf einer hiesigen Polizeiwache ein Lacher.

.

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#19
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
qwetz
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 44x hilfreich)

Kugelfisch und Ben123:
Es gibt Rechtsgrundsätze in unserem Staat. Die sind alt, wichtig und haben gute Gründe. Einer davon lautet - nicht lachen: "Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt". Dazu gehört auch die Tatsache, dass Mensch in unserem Lande nicht verpflichtet ist, sich permanent auf die Kontrolle von Ausweispapieren zu wappnen, sprich: er muß keine mitführen!

@Kugelfisch:
Was ist bitte eine Passkontrolle? Waren Sie mit einem Fahrzeug unterwegs? Oder waren Sie an einem gefährlichen Ort? Sind Sie in eine Straftat verwickelt gewesen? Nein? Dann gibt das herrschende Recht keinerlei Handhabe, bei unbescholtenen Passanten einfach so Ausweise/Pässe zu kontrollieren, respektive noch dazu eine freiheitsbeschränkende Maßnahme für mehrere Stunden vorzunehmen. Warum sollten sie überhaupt den Ehering abnehmen? Weshalb hat man sie nicht telefonieren lassen? Liegt der Vorwurf einer Straftat gegen Sie vor, so haben sie das Recht eine Person Ihres Vertrauens zu kontaktieren, es sei denn, der Zweck der Maßnahme wäre dadurch gefährdet. Die Ableitung hierzu erfordert allerdings eine gewisse Schwere der Straftat und den Verdacht, dass Sie über Mittelsmänner die Strafverfolgung vereiteln lassen wollen würden (Vernichtung von Beweismitteln). Lag keine Straftat vor, so hat der Beamte Sie rechtswidrig Ihrer Freiheit beraubt.

Eine polizeiliche Maßnahme ist an Regeln gebunden. Sie muß vor allem zielführend sein und darf die Freiheiten eines Beschuldigten oder Verdächtigen nur angemessen und so kurz wie möglich beschränken. Für eine Personenkontrolle ohne Straftatverdacht wegen eines nicht mitgeführten Ausweises - was nichtmal eine OWI oder Straftat darstellt - eine nicht mehr angemessene Zeit.

@Ben123:
Ich sehe auch nach Deiner Schilderung überhaupt nichts anders. Ich muß nach Deutschem Recht keine Ausweispapiere mitführen, also hab ich das Recht ohne herumzulaufen und muß auch nicht aufgrund dessen mit einem vielstündigen Freiheitsentzug rechnen. Auch hier: entweder da war mehr oder Ihr beide solltet schleunigst Rechtsmittel einlegen.

@Saxonicus:
Ok, gegen Deine DDR-Erfahrung mag das lapidar sein. Das gebe ich zu. Aber mir als Wessi bereiten solche Berichte Bauchweh. Denn es gibt in letzter Zeit durchaus einige Handlungsweisen von PolBea, die deutlich gegen herrschendes Recht verstoßen und die keinesfalls mit einer Art von Übermotiviertheit oder gar Unkenntnis zu entschuldigen wären.

-- Editiert von qwetz am 30.12.2006 23:29:54

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#21
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Wenn sich diese, von Ben und Kugelfisch geschilderten Ereignisse tatsächlich so zugetragen haben sollten, dann wird sich auch ein Richter finden, der die verantwortlichen Polizisten angemessen bestraft.

.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

@qwetz
Ich wollte mit meinem Posting nur zum Ausdruck bringen,auch wenn es nicht
verboten ist,ist es sinnvoll seinen Ausweis dabei zu haben,um solchen
Unannehmlichkeiten von vornherein aus dem Weg zu
gehen,egal ob Ausländer oder nicht.Die Polizei ist
angehalten,abgesehen von
Verkehrskontrollen,die zu jeder Tages- und Nachtzeit stattfinden,
abends nach 22h,stichprobenartig Kontrollen durchzuführen.
Ist prinzipiell ja auch nicht verwerflich,viele
Straftäter,die per Haftbefehl gesucht werden,lassen sich so festnehmen.Ist halt nur
äußerst nervig,wenn es einen selber trifft.;)
Gruß
Ben

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
qwetz
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 44x hilfreich)

@Ben123:
Ich habe das ganz gut verstanden. Nach über 40 Jahren Leben in diesem Land, sehe ich mich allerdings immer noch nicht genötigt Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen. Wir leben hier schließlich nicht mehr zu wilhelminischen Zeiten, in denen man staatlicher Repression unhinterfragt durch vorauseilendem Gehorsam aus dem Wege ging. Wir sind schon gläsern genug. Das sollte kein Angriff sein.

Wenn Du die Kriminalstatistik oder gar die empirische Kriminalgeographie zur Hand nimmst und für Dich die Straftataufkommen, sowohl en gros als auch geographisch in das Verhältnis zu 80 Millionen Bundesbürgern setzt, wird Dir vielleicht schnell auffallen, dass die Straftaten einen Katzenpup im Vergleich zur Bürgeranzahl sind. Es besteht also gar kein Anlaß zu einer vermehrten stichprobenartigen Kontrolle des Bürgers. Wie gesagt: außer an gefährlichen Orten (die bestimmt nicht der Beamte individuell!) und eben bei Fahrzeugkontrollen.

@Kugelfisch:
Ich würde Rechtsmittel einlegen. Die getroffenen Maßnahmen sind in sich nicht schlüssig. Die Abnahme von Gürteln, Schuhbändern (nicht ganzen Schuhen!), Ringen, Piercings etc. ist üblich, allerdings nur, wenn der Betroffene einer Maßnahme in einer Gewahrsamzelle eingeschlossen werden soll, also längere Zeit ohne Aufsicht ist und damit die Möglichkeit hat, sich selber mit diesen Gegenständen erheblich zu verletzen oder gar zu Tode zu bringen. Hier aber sehe ich überhaupt gar keinen Grund für ein Gewahrsam.

Das leidige Ausweisthema bei EC-Kartenzahlung. Natürlich könnten (bitte nicht persönlich auffassen) die Beamten einen Straftatverdacht mutmaßen. Allerdings müssen sie sich dann entscheiden. Sekt oder Selters. Einsatz oder keiner. Das bedeutet in diesem Falle ein prüfbarer Vorgang, also die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Das ist nichts schlimmes und könnte eben auch einen unbescholtenen Bürger selten mal treffen. Aber hier wurde scheinbar irgendwie alles mögliche und nichts gemacht.

Normalerweise, da ja schon durch die Polizeikraft, die sie beaufsichtigen mußte, Personal gebunden wurde, hätte man mit Ihnen nach Hause fahren müssen, um dort Pässe, Ausweise etc. einsehen zu können. Bzw. hätte man Ihnen die Chance einräumen müssen, Ihre Papiere beizubringen. Tatsächlich hat man Sie auf der Wache blöd rumsitzen lassen und konnte eigentlich in der Zeit nicht wirklich etwas machen. ED-Maßnahmen konnten ohne hinreichenden Straftatverdacht nicht getroffen werden, ohne ED-Maßnahmen wäre auch kein Abgleich mit gesuchten Personen möglich. Alles großer Mist.

Hier liegt nach meinem Dafürhalten eine Freiheitsberaubung durch die eingesetzen Beamten vor. Ich würde da juristisch draufhauen bis es staubt. So etwas darf einfach nicht passieren.

Und komm mir bitte keiner mit Polizisten sind auch nur Menschen. Denn vor allem die Betroffenen einer solchen Maßnahme sind Menschen. Polizeibeamte werden dafür bezahlt, sich sauber und klar in rechtlich definierten Räumen zu bewegen. Und das ganz gut.

2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
norbert86633
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Freund meiner Tochter, algerischer Staatsbürger mit Aufenthaltserlaubnis in Frankreich nach dem Schengen-Abkommen, wurde vormittags um 10 Uhr auf dem Münchner Hauptbahnhof bei seiner Durchreise nach Passau vorläufig festgenommen, des Drogenbesitzes beschuldigt, von dem Polizisten gelinde gesagt angeschrieen und auf die Wache mitgenommen. Er musste sich nackt ausziehen, sein Koffer und Handgepäck wurde ausgeleert und durchwühlt.
An Ausweisen führte er mit:
- seinen gültigen Reisepass von Algerien
- (leider nur) die Kopie seiner französ. Aufenthaltserlaubnis
- seinen gültigen Studentenausweis aus Rouen
- die gültige Rückfahrkarte
Nachdem der Polizistn nichts entdeckt hatte,verifizierte er durch Telefonate die Gültigkeit seiner Aufenthaltserlaubnis, warf ihm gleichwohl vor, sich illegal in Deutschland aufzuhalten und forderte ihn auf, Deutschland unverzüglich zu verlassen. Die Kopie bezeichnete er als "*******". Dann händigte er ihm einen Strafbefehl aus und hieß ihn, die Polizeiwache zu verlassen. Eine mitleidige Polizistin gab ihm den Tipp, zum Ausländeramt zu gehen.
Würde meine Frau nicht in München arbeiten, wäre er hilflos duch München geirrt. Auf dem Ausländeramt erhielt er problemlos eine befristete A.-genehmigung bis zur Abreise.
Das alles wohl nur, weil er algerisch aussieht, von der Zugfahrt übernächtigt war und sich von mntl. 300 € keine Business-Kleidung leisten kann.
Wir überlegen uns weitere rechtliche Schritte; dieses Forum hat schon sehr geholfen!

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1x Hilfreiche Antwort


#28
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Soweit ich die Schilderung von Ben123 verstehe ("in eine Verkehrskontrolle geraten"-"keine
Papiere(weder Führerschein,noch Ausweis)
bei mir" -"Mein Fahrzeug ist ein fast neuer Mercedes Kombi") ist er in dem Wagen gefahren, ohne einen Führerschein oder Fahrzeugpapiere bei sich zu führen. Das IST eine Ordnungswiedrigkeit und diese berechtigt die Polizisten durchaus, ihn zwecks Feststellung der Personalien festzuhalten.
Wenn er denn einen Führerschein hat, dann hat er das auch im Theoriunterricht gelernt.
Ja, es ist etwas mehr bei der Geschichte gewesen, da bin ich mir sicher: ein Bußgeld dürfte da nämlich auch noch fällig geworden sein.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Ben123s Geschreibsel ist von 2006 und dürfte mittlerweile überholt sein. Es ist echt nervtötend, wenn hier asbachuralt-Threads ausgegraben werden, um dann noch den eigenen Senf oder sein Pläsierchen dran zu hängen. :bang:

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"gruß azrael"

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