Ausländerrecht/Aufenthaltsrecht

17. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Juan123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausländerrecht/Aufenthaltsrecht

betrug in einer ehe ähnlichen Gemeinschaft nach 5 Jahren die Trennung Er hat in Kind in unserer Beziehung gezeugt und heimlich geheiratet in unserer Beziehung er ist Kosovo Albaner und die ehe frau soll jetzt nach Deutschland kommen ! Wie kann ich das verhindern

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Das geht dich zunächst einmal gar nichts an.

Er hat hier ein deutsches Kind, wird wohl hierbleiben dürfen. Ob er seine Frau nachholen kann, das entscheidet das Ausländeramt. U.a. ist von Bedeutung, ob er hier in geordneten Verhältnissen lebt, die Wohnung groß genug ist, er genug verdient.

Aber Du kannst da gar nichts drehen.

wirdwerden

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ich hatte es so verstanden, dass das Kind gmeinesam mit der deutschen TE entstanden ist.

wirdwerden

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#5
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Ich hatte es so verstanden, dass das Kind gmeinesam mit der deutschen TE entstanden ist.


nach der genauso wirren Frage bei frag-einen-anwalt wohl eher nicht...

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Juan123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin Deutsche und er Kosovo/Albaner
er Hat mit mir hier in Deutschland fast fünf Jahre gelebt in einer ehe ähnlichen Gemeinschaft ich war immer für ihn da hab ihm geholfen ....
Und die Frau ist im Kosovo dort sind auch die Kinder geboren die er mit ihr hat, also er hat die Kinder nicht mit mir!Er hat diese frau vor 2 Jahren heimlich geheiratet also in unser Beziehung.er hat jetzt ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt der wurde abgelehnt. jetzt hat er Revision eingelegt.
Ps. warum geht mich das nichts an ??Er hat mich betrogen!!!


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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Das geht Sie nichts an, weil die Rechtsgeschäfte anderer Personen Sie grundsätzlich nichts angehen. Sie sind und waren nicht ihm verheiratet und sein Vormund sind Sie auch nicht - also sind Anträge, die er bei der Ausländerbehörde stellt, Dinge zwischen ihm und der ABH, in die Sie sich nicht reinzuhängen haben.

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