Ausländer Ausbildung

25. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
jillhayze
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausländer Ausbildung

Hallo!

Demnächst möchte ich ( Staatsangehörigkeit: deutsch; wohnhaft: Heidelberg ) meinen Freund heiraten ( Staatsangehörigkeit: kasachisch; wohnhaft: Kasachstan ).
Dazu habe ein Paar Fragen:
[b] -
Darf er hier nach unserer Heirat eine Ausbildung machen?
- Wird seine kasachische Ausbildung zur Mechatroniker anerkannt, welche Formulare braucht man dafür?
- Falls er keine Ausbildung machen darf, bzw. keine Ausbildung findet, darf er einen Antrag auf Sozialhilfe/Sozialgeld stellen?

Vielem Dank im Voraus.
Liebe Grüsse)



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

1. Grundsätzlich ja - daß er dafür zunächst mal deutsch können muß, ist Ihnen ja sicher bewußt...
2. Keine Ahnung - fragen Sie doch mal die IHK.
3. Das heißt nicht Sozialgeld, sondern Arbeitslosengeld 2. Das darf er beantragen, allerdings wird man dann Ihr Einkommen überprüfen - soweit dieses über dem Alg-2-Satz liegt, müssen Sie für Ihren Gatten aufkommen.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Erst einmal muss der Ehemann ja überhaupt nach Deutschland kommen (Sprachprüfung, Unterhalt gesichert durch Ehefrau), bevor diese Fragen geklärt werden können. Nur weil ihr verheiratet seid, darf er ja noch lange nicht herkommen.
Die Handwerkskammer kann sicher am ehesten Auskunft geben wegen der Anerkennung. Aber er kann natürlich auch als Mechatroniker arbeiten, solange er eine Stelle findet. Es gibt nur sehr wenige Berufe (Arzt, Lehrer) wo man die staatliche Anerkennung braucht, um in diesem arbeiten zu können.
Ob ein Arbeitgeber ihn nimmt oder nicht, hängt sicher nicht von einer staatlichen Anerkennung ab.
Etwas anderes wäre es, wenn er Meister ist oder werden will, dann wäre die Anerkennung Thema.

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