Aufenthatstitel-Verlängerung mit einem nicht qualifizierten Job

6. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
batindeko
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Aufenthatstitel-Verlängerung mit einem nicht qualifizierten Job

Mein 1,5 jähriger Arbeitsvertrag endet am 31.03.17 und wird nicht verlängert. Ich habe einen Aufenthaltstitel ( AE ) nach 18 IV S. 1 und auf mein Zusatzblatt steht "Beschäftigung gestattet". Nun muss ich genau am 31.03.17 meinen Aufenthaltstitel verlängern.
Meine erste Frage ist:

Zitat:
Wenn ich bis dahin keinen neuen Arbeitsvertrag habe, wird mir eine Möglichkeit gegeben, nach einem neuen Job zu suchen
.
Ich habe erfahren, dass ich jede Tätigkeit aufnehmen darf. Mein nächste Frage ist:
Zitat:
was für einen Aufenthalstitel (AE) werde ich erhalten, wenn ich einen Job annehme, welcher meine Qualifikationen nicht entspricht
. Ist überhaupt eine Verlängerung meines AE mit einem nicht qualifizierten Job möglich? Ich danke Ihnen im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von batindeko):
Ist überhaupt eine Verlängerung meines AE mit einem nicht qualifizierten Job möglich?

Die anzunehmende Arbeitsstelle muss Ihren Berufs-/Studiumsabschluss entsprechen, ansonsten wird es wohl keine Verlängerung des Aufenthaltstitels geben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
batindeko
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Was mich interessieren würde, wäre zu wissen wenn Sie mir ein bisschen Zeit geben werden was neues zu finden. Ich habe einige Vorstellungsgespräche gemacht und jetzt muss ich warten bis ich zur zweiten Runde eingeladen werde. Es könnte fuer mich sehr eng sein deshalb frage ob ich die Auslaenderbehoerde darum bitten kann um eine angemessene Zeit um einen neuen Job zu finden. Oder grundsaetzlich wird sofort auffgefoedert das Land zu verlassen

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von batindeko):
....deshalb frage ob ich die Auslaenderbehoerde darum bitten kann um eine angemessene Zeit um einen neuen Job zu finden.

Sie sollten unbedingt das Gespräch mit der Ausländerbehörde suchen, ansonsten entscheiden die nach Aktenlage.

1x Hilfreiche Antwort

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