Aufenthaltstitel und Arbeitrsrecht Albanische Staatsangehörigkeit

8. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Dtgag
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltstitel und Arbeitrsrecht Albanische Staatsangehörigkeit

Guten Tag,
folgender Fall:
Ich wohne hier ihn Deutschland ,Bin EU Bürger und möchte gerne mein Kumpel helfen und ihn hier her nach Deutschland holen das Problem der Lage ist das er kein EU Bürger ist und ein albanische Staatsangehörigkeit hat.Kann mir jemand weiterhelfen wo ich mich wenden kann um ihn hier nach Deutschland zu holen.
PS. Vielleicht hilft das ein bissen er hat einen Griechischen Aufenthaltstitel plus arbeit recht und hat schon 6 Jahre ihn die Kasse eingezahlt.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Er muss sich wenden, an die nächste deutsche Botschaft, das nächste Konsulat. Da erfährt er, ob er nach Deutschland einreisen kann und zu welchen Bedingungen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Naja das hilft nicht nur ein "bisschen" sondern sehr.
Nach der Richtlinie 2003/109/EG vom 25.11.2003 kann dein Freund durchaus in Deutschland leben, wenn er länger als 3 Monate hier bleiben will.
Es gibt Ausnahmen, die gelten aber nicht für ihn, weil er weder in GB oder Dänemark diese Aufenthaltserlaubnis erhalten hat. https://service.berlin.de/dienstleistung/325475/
Fazit: Wenn er bereits in Griechenland leben kann, kann er sich in fast jedes andere EU Land niederlassen.
Ich wünsch viel Glück dabei und alles Gute

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von mgrasek100):
Wenn er bereits in Griechenland leben kann, kann er sich in fast jedes andere EU Land niederlassen.

Wie kommst Du denn auf diese Idee ?
Falls er über eine Aufenthaltserlaubnis Daueraufenthalt EU verfügt schon, aber das hat der TS nicht erwähnt. Mit einem anderen Aufenthaltstitel geht das nicht.

Vielleicht solltest Du Dir noch einmal die von Dir zitierte EU-Richtlinie genauer durchlesen.
Besonders Artikel 8 Satz 3
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32003L0109

-- Editiert von ya338 am 09.10.2016 13:37

0x Hilfreiche Antwort

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