Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen (§25 Aufent, 5)

9. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Mora
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen (§25 Aufent, 5)

Guten Tag,
Ich habe eine Frage in Bezug auf meine Lage bzw meine Situation.
Ich bin Kameruner und lebe seit 11 Jahren in Deutschland. Ich habe bis letzter März 2013 einen Aufenthaltstitel zum zweck des Studiums erhalten.
In 2008, ich bin Vater geworden. Meine damalige Partnerin ist Französin.Meine Tochter ist Französin.
Mit der Kombination des Studiums und der Erziehung meiner Tochter, ist mir leider nicht gelungen meinem Studium rechtzeitig zu beenden (Studiendauer für Ausländer: 10 Jahren).
Aufgrund der guten Beziehung zwischen meine Tochter und ich, hat mich letzte Woche meine Sachbearbeiterin bei dem Auslandsamt einen Aufentshaltitel aus humanitären Gründen (§25 Aufent, 5) ausgestellt. Sie meinte einen Niederlassungserlaubnis, eine Einbürgerung oder ähnliches nicht möglich wäre. Die Gründen: Meine Tochter ist zwar aus der EU aber nicht Deutsche und ich habe kein Sorgerecht. Ausserdem,sie kann nicht die Studiendauer nicht umrechnen um mir die obengenannte Aufenthaltstiteln auszustellen.
Meine Fragen: Hat die Sachbearbeiterin recht? Welche anderen Möglichkeiten ergeben sie sich aus meinen Fall? Was können sie mir empfehlen?
Mit freundlichen Grüssen,


-----------------
""

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32904 Beiträge, 17275x hilfreich)

Ja, sie hat recht. Eine Einbürgerung ist weder mit einer Studenten-AE noch mit einer AE nach 25(5) möglich. Für die Erteilung einer Niederlassungerlaubnis hingegen wird es schlicht an den erforderlichen 60 Beiträgen zur Rentenversicherung fehlen.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mora
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Tag,

Vielen Dank für Ihre Antwort. Soll es heissen,dass ich keinen anderen Aufenthaltstitel bekommen bzw beantragen kann?

Mit freundlichen Grüssen.

Mora.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32904 Beiträge, 17275x hilfreich)

Fragen Sie mal hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.281 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen