Aufenthaltsstatus

5. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
dv946
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Aufenthaltsstatus

Hallo Gemeinde,
was bedeutet folgendes Behördenkauderwelsch?
Gemäß §51 Abs.1 des AufenthG erlischt der Aufenthaltstitel eines rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländers zB dann,wenn-der Ausländer AUS EINEM SEINER NATUR NACH NICHT VORÜBERGEHENDEN GRUNDE AUSREIST.Es geht hauptsächlich um der Satz in Großschrift.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von dv946):
AUS EINEM SEINER NATUR NACH NICHT VORÜBERGEHENDEN GRUNDE AUSREIST

DieserGrund wäre z.B. gegeben, wenn er seine Arbeitsstelle aufgegeben, eine Arbeitsstelle im Ausland aufgenommen oder seine Wohnung gekündigt hat.

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 05.08.2018 23:54

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#2
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Genaueres findest Du in den Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz:
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001.pdf
Detailliert nachzulesen unter Punkt 51.1.5.1 dieser Verwaltungsvorschrift.

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