Aufenthaltsrecht nach Trennung

28. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ily48
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Aufenthaltsrecht nach Trennung

Hallo ,
Meine Situation ist folgendes :

Ich bin seit April 2014 mit einer deutschen Frau verheiratet und seit April 2015 in Deutschland . Ich habe momentan 3 Jährige Aufenthaltstitel und eine Vollzeitstelle . Meine Frau möchte sich jetzt scheiden lassen . Wie wird dann mein Aufenthaltsrecht nach Trennung ??

Ps: letztes Jahr hatten wir ein Konflikt und hat sie michb abgemeldet für 2 Wochen aber wir waren immer zusammen.

Vielen Dank im voraus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Sie haben erst nach 3 Jahren ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Das heißt, wenn Sie sich vor Ablauf der 3 Jahre trennen, müssen Sie ausreisen. Dafür reicht schon die endgültige Trennung aus, d.h. es braucht nicht auch noch die Scheidung.

Ich zitiere den User "ya338" :
"Der Grund und Zweck Deiner Aufenthaltserlaubnis war die Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft.
Mit der Trennung ist dieser Zweck nicht mehr gegeben und somit ist auch die Grundlage für einen weiteren Aufenthalt in Deutschland erloschen. Die Ausländerbehörde wird Dich zur einer Anhörung bitten und alles weitere mit Dir besprechen."

Signatur:

"Valar Morghulis"

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