Aufenthaltsrecht nach Scheidung

21. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ily48
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Aufenthaltsrecht nach Scheidung

Hallo ..

Ich bin marokkaner und ich bin seit 2 Jahre und 3 Monaten mit einer deutsche Frau geheiratet und seit 15 Monaten bin ich nach Deutschland gekommen , aber leider jetzt geht nicht mehr mit ihr . Wir haben keine Kinder .
Gesetzlich wie wird meine Situation nach der Trennung oder nach der Scheidung ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Da Sie noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben haben, entfällt mit der Trennung auch die Grundlage weiterhin in Deutschland zu verbleiben. Die Ausländerbehörde wird darüber entscheiden, ob
Ihre Aufenthaltserlaubnis storniert wird oder sie einfach nur auslaufen lässt. Demzufolge steht für Sie die Ausreise an. Eine Verlängerung kann es nicht geben, weil durch die Trennung dafür die Grundlage entfallen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ily48
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Was wenn ich eine Freundin durekt nach der Scheidung heirate ? Geht das ?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Bis zur Scheidung werden Sie wohl kaum noch in Deutschland sein, aber selbstverständlich hält Sie keiner davon ab, erneut zu heiraten, wenn die Scheidung rechtskräftig ist. Um jedoch wieder nach Deutschland einreisen zu können, dürfte aber einige Zeit vergehen.

1x Hilfreiche Antwort

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