Hallo liebe User, ich wende mich mit einem großen Anliegen an euch da ihr bestimmt mehr Informationen diesbezüglich habt wie ich.
Folgende Situation: Ich bin Deutscher und hab meine Ex-Freundin im Urlaub kennengelernt. Sie hat schon 2 Kinder aus erster Ehe, jedoch kein Kontakt zum Vater. Nach einer langen Beziehung haben wir uns letzendlich entschlossen getrennte Wege zu gehen, da die Entfernung einfach zu groß ist (sie lebt in Serbien). Jetzt kommt sie mir mit der Nachricht das sie schwanger ist und ich bin überglücklich da ich keine eigenen Kinder habe mir aber schon immer welche gewünscht hab, ich will allerdings das mein Kind bei mir in Deutschland aufwächst mit seiner Mutter. Ich weiß zwar nicht ob das mit uns nochmal was wird aber haben uns trotzdem dazu entschlossen das Kind gemeinsam großzuziehen. Was müsste ich tun um Sie mit meinem Kind nach Deutschland zu bekommen? Was passiert mit ihren beiden minderjährigen Kindern (der Vater interessiert sich überhaupt nicht für sie)? Hinzu kommt die finanzielle Frage. Ich bin zwar berufstätig aber in insolvenz und kann zur zeit nicht für alle aufkommen. Wenn mein Kind geboren wird werde ich selbstverständlich meine Allimente zahlen, aber sie und ihre kinder werden wahrscheinlich vorübergehend erstmal sozialgelder beziehen müssen. Könnte sie probleme wegen meiner insolvenz bekommen oder könnte ich probleme bekommen weil sie staatliche gelder bezieht, obwohl wir getrennt sind jediglich nur zusammen unser kind großziehen wollen?
Viele Fragen aufeinmal, ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen bin total verwirrt. Vielen Dank im vorraus!
-----------------
""
Aufenthaltsrecht für schwangere Ausländerin+Kinder
Notfall?
Notfall?
Hallo,
Seh' dich doch mal auf dem Arbeitsmarkt in Serbien um.
Außerdem ist dort meist schöneres Wetter.
Und ohne Vaterschaftstest geht halt gar nichts.
lg
edy
-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
-- Editiert edy am 23.07.2012 16:10
arbeitsmarkt in serbien ist mehr wie lächerlich. Ein durchschittliches gehalt liegt dort bei 300€ und was lebensmittel angeht sind die preise genauso wie in deutschland, also fällt die option im vornherein weg. Deswegen will ich ja das mein Kind hier in normalen umständen aufwächst.
Wieso braucht man ein vaterschaftstest? sie ist mit ihrem ex mann nicht verheiratet und hat auch weiter nichts mit ihm ausser 2 kinder die sie alleine aufzieht. wieso bräuchte man da einen vaterschaftstest?
lg
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo fb277991-100,
quote:
Wieso braucht man ein vaterschaftstest?
Einen Vaterschaftstest braucht man, um festzustellen ob
man der Vater ist.
Noch nie was gehört,das Frauen (natürlich besonders ausländische Frauen den es nicht so gut geht, gut versorgt werden wollen, besonders von einem deutschen Mann.
Wenn du der Vater bist,schuldest du deinem Kind Unterhalt, und der Mutter mindestens die ersten 3 Jahre Betreuungsunterhalt.
Was macht dich zu 100% sicher, das du der Vater bist?
lg
edy
-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
-- Editiert edy am 23.07.2012 17:38
quote:
Wieso braucht man einen Vaterschaftstest?
Um nachzuweisen, daß Du der Vater ihres (noch ungeborenen) Kindes bist, welches dann aufgrund seiner Abstammung (von Dir) die deutsche Staatsangehörigkeit, neben der serbischen (von seiner Mutter) besitzt. Möglicherweise wird/kann die deutsche Behörde auch einen DNA-Test einfordern, wenn bei denen Zweifel an Deiner Vaterschaft bestehen.
Dann kann das Kind (auch wenn es in Serbien geboren wird) einen deutschen Pass erhalten und zusammen mit seiner (sorgeberechtigten serbischen) Mutter nach Deutschland einreisen und hier leben.
Die beiden anderen Kinder können ebenfalls nach Deutschland kommen, wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht innehat oder der Vater dieser Kinder dem Umzug zustimmt. Des weiteren muß sich jemand finden, der ihre Lebensunterhaltssicherung garantiert bzw. sicherstellt, ansonsten funktioniert das nicht.
Falls Du möchtest, das Dein Kind hier in Deutschland geboren wird, dann solltest Du Dich auf die, möglicherweise nicht unerheblichen, Geburtskosten einstellen, weil keine Versicherung bereit sein wird, diese zu übernehmen, da die Mutter Deines Kindes bislang nirgendwo (in Deutschland) versichert ist.
Es sei denn Du heiratest die Frau noch vor der Geburt, damit sie familienversichert werden kann, falls du gesetzlich versichert bist.
Wenn Du privat versichert bist, mußt Du Deine (dann) Ehefrau, ebenfalls privat versichern.
-- Editiert ya338066-97 am 23.07.2012 18:10
-- Editiert ya338066-97 am 23.07.2012 18:12
Sind Sie einmal männlich und einmal weiblich? Oder ist das nur eine zufällige FB-Nummern-Übereinstimmung?
http://www.123recht.net/Ich-schwanger-Er-ohne-Aufenthaltserlaubnis-__f288146.html
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten