Sehr geehrte(r) Damen und Herren,
ich bin einen Ausländer, der seit 4 Jahren in Deutschland wohnt und mit einer deutschen Frau seit zwei Jahren verheiratet ist. Ich habe eine Arbeitserlaubniss und eine Aufenthaltsgenehmigung. Seit einem Jahr bin ich Fest Angestellt, und ich habe einigen nebenbei GbR kleinen unternehmen.
Hab aber Leider ein BTM Verfahren
, und ca. 30.000 Euro schulden durch Uheberrecht verletztung
.
Meine Frage ist; darf ich Trotzem wieder meine Aufenthaltgenehmigung und arbeitselaubniss verlängern und in Deutschland bleiben oder wurde ich einfach ausgewiesen?
Bedanke ich mich recht sehr im voraus.
Mit freundlichen Liebe Grüße, El Mougy
Aufenthaltsrecht Trotz Verurteilung ?!
2. April 2011
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Frage vom 2. April 2011 | 03:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltsrecht Trotz Verurteilung ?!
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#1
Antwort vom 2. April 2011 | 09:02
Von
Status: Unbeschreiblich (38485 Beiträge, 14013x hilfreich)
Das kommt auf die Höhe der Strafe an und auch darauf, ob Du aus einem EU-Land kommst.
wirdwerden
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