Aufenthaltsgenehmigung bei Scheidung

20. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
tarantula
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltsgenehmigung bei Scheidung

Hallo liebes Forum,

zuerst einmal - ich hoffe den richtigen Forumsteil gewählt zu haben, es geht quasi um die Ehe, aber doch eigentlich auch um Ausländerrecht.

Ich bin mit einer Ausländerin seit knapp über 2 Jahren verheiratet. Leider besteht bereits seit längerem kaum noch eine eheliche Gemeinschaft. Es kriselt und kracht bereits seit dem ersten Jahr . Die genauen Details möchte ich vorerst ersparen, kann es aber gerne auch noch ausführen (ich könnte Seiten schreiben...). Hauptknackpunkte sind Geld/Arbeitsteilung/Vertrauen.

Seit gut 2 Monaten eskaliert die Situation leider dahingehend, dass meine Frau einfach tut und lässt was sie will. Bitte nicht falsch verstehen, damit ist nicht die selbstverständliche Entscheidugsfreiheit gemeint. Sie bleibt Abends einfach ewig fort, telefonisch quasi nicht zu erreichen und neuerdings schläft Sie dann auch gerne unangekündigt mal bei einer Freundin. Auf dem Handy finde ich zufällig Videos von doch recht männlichen Freundinnen in irgendwelchen anderen Wohnungen...

Kurz gesagt, das Fass ist einfach voll. Leider habe ich keine Ahnung was da alles auf mich zukommt. Bevor ich offen über die Scheidung rede hätte ich gern ein paar Tipps.

Wir sind beide recht jung (unter 30). Ihre 3-jährige Aufenthaltserlaubnis geht noch knapp 11 Monate. Es gibt einen Ehevertrag mit Zugewinngemeinschaft und Unterhaltsverzicht.

Wenn ich die Scheidung einreiche, gilt dann für uns das Trennungsjahr? Das würde ja über den aktuellen Aufenthaltstitel hinausgehen. Muss Sie nach der Scheidung zurück ins Heimatland? Sollte ich die Ausländerbehörde sofort informieren?

Wie sieht es mit den Wohnlichen Verhältnissen aus? Aktuell leben wir in meiner Eigentumswohung, muss sie (oder gar ich) ausziehen?
Vielleicht möchte Sie ja auch zu einem neuen Partner ziehen, dass weiss ich aber leider nicht so genau. Eine zweite Miete wäre kaum machbar für mich.

Eine offiziele Arbeit hat meine Frau leider nicht, von ihrer letzten Beschäfftigung gab es trotz mehrfachen Nachfragens leider keine Steuerkarte. Nun haben wir ja den Unterhaltsverzicht im Ehevertrag... muss ich trotzdem zahlen?

Ich hoffe mir bleibt eine Schlammschlacht erspart. Ich möchte ungern als "Mittel zum Zweck" gedient haben. Wenn Sie mit einem neuen glücklich wird, dann hat Sie meinen Segen.

Danke für Ratschläge und Infos...

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo tarantula,

woher der Nick?

In memorian die *schwarze Witwe* :grins:

Aber nun mal ernsthaft:

quote:
Wenn ich die Scheidung einreiche, gilt dann für uns das Trennungsjahr?


Du kannst die Scheidung erst nach Ablauf des Trennungsjahres einreichen.

Wenn ihr euch einig seid, könnt ihr die Trennung frühestens auf den Beginn dieses Jahres zurück datieren, es sei denn, du willst dir den Vorwurf des Steuerbetruges machen lassen, da im auf die Trennung folgenden Jahr die steuerliche Vergünstigung für die Ehe weg fällt.

Ob sich durch den Ehevertrag die Zahlung von Trennungsunterhalt wirksam vermeiden lässt, bin ich im Zweifel.

Könnte als sittenwidrig interpretiert werden.

Der nacheheliche Unterhalt wird dadurch wohl allerdings erspart bleiben.

Wobei bei einer so kurzen Ehedauer eh keine großartigen Ansprüche entstanden wären, insbesondere, da es keine gemeinsamen Kinder gibt.

Ist deine Frau berufstätig?

Wem gehört die Eigentumswohnung?

Da sind noch viele Fragen offen.

Vielleicht kommst du mit dem Thema doch auch noch rüber ins Familienrecht ;)


Grüße

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#2
 Von 
tarantula
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Haselstrauch,

vielen Dank für Deine Antwort!

quote:
Wenn ihr euch einig seid, könnt ihr die Trennung frühestens auf den Beginn dieses Jahres zurück datieren...


Mein Bauch sagt, lieber gestern als heute... mein Verstand sagt, wäre wohl sinnvoll so.

quote:
Könnte als sittenwidrig interpretiert werden.


Wir hatten es im Vertrag so festhalten lassen. Allerdings auch einen Absatz, der besagtm dass bei nicht anwendbaren Passagen das nächst sinnvollere genommen werden soll. (So in der Art.... sry für meine Laiensprache). Das ich irgendwas zahle ist mir schon bewusst. Das soll auch nicht das Problem sein. Ich will halt nur nicht ausgenommen werden wie eine Weihnachtsgans. Und es soll ein überschaubarer Zeitraum sein.
Aber das wünscht sich wohl jeder so ;)

quote:
Ist deine Frau berufstätig?



Tja.... wie gesagt. Sie ging angeblich immer zwischendurch arbeiten. Einige Male habe ich dort auch besucht, nicht so, dass es komplett frei erfunden wurde. Zuletzt wurde die Arbeit aber eigentlich nur vorgeschoben um "alleine" zu sein. Eine Steuerkarte hat der Chef leider nie ausgefüllt. Ich hatte mehrfach gebeten einen MiniJob anzumelden.

quote:
Wem gehört die Eigentumswohnung?


Mir. Nicht weil ich so reich bin, altmodisch "geerbt".

quote:
Vielleicht kommst du mit dem Thema doch auch noch rüber ins Familienrecht


Joa :( Scheint wohl so zu sein... bin etwas durch den Wind. Ist mal wieder ein Tag wo ich aufs Türschließen warte... :zoff: Vielleicht kanns ja einer verschieben.

Im Bezug auf Ausländerrecht ist halt für mich interessant ob Ihr Visum verlängert wird wenn die Scheidung eigereicht ist.

Grüße Tarantula

PS: ja, der Name, weil klein/haarig/bissig :p

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#3
 Von 
kayso
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 18x hilfreich)

Hi tarantula,

wenn die Ehe seit min. 2 Jahren besteht,hat sie ein eigenstaendiges Aufenthaltsrecht,ABER auch nur dann,wenn sie sich selbst ihren Lebensunterhalt sichern kann,ohne in Anspruchnahme von Sozialleistungen.Dafür wird man von ihr Arbeitsvertrag,Gehaltsnachweise,etc. verlangen.Wenn sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen kann,wird ihre jetzige Aufenthaltserlaubnis rückbefristet,und sie wird zur Ausreise aufgefordert.Wenn ihr getrennt lebt,musst Du das der Auslaenderbehörde mitteilen.

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#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@tarantula

was @kayso schreibt, stimmt so nicht ganz. im trennungsjahr wird ihr aufenhaltstitel zwar aufgrund eines anderen § gewährt, es ändert aber nix an ihrem recht hier zu sein.

der ausländerbehörde muss sie das mitteilen, nicht du!



sunbee

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#5
 Von 
tarantula
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
der ausländerbehörde muss sie das mitteilen, nicht du!


hmm... das heisst wenn sie es dem Amt nicht sagen will, dann sind meine Angaben nix wert o_O ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kayso
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 18x hilfreich)

@sunbee
die Dame hat momentan keinen gesicherten LU und die eheliche Gemeinschaft,weshalb sie bis jetzt eine AE hatte,besteht auch nicht mehr.

@tarantula

geh zu Deiner ABH und melde denen eure Trennung und das Du nicht mehr an eurer Ehe festhaelst...pass mal auf,wie schnell Deine Frau von der ABH vorgeladen und sie nach ihrer LU gefragt wird.


0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tarantula
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für alle bisherigen Antworten.

Ich werde mich die Woche auf den Weg zu Behörde und wohl auch Anwalt machen.


Falls ich noch eine zusätzliche Frage stellen darf:

Ich mache mir ein wenig Sorgen um Kurzschlussreaktionen (nicht meinerseits). Ich sehe schon Wohnung/TV/PC etc. mutwillig kaputtgemacht oder ausgeräumt... bin ich in dem Fall wohl schlicht und einfach auch der Dumme, oder?

Mir fällt sonst nur ein die beiden Zimmer künftig völlig getrennt zu bewohnen und auch abzuschließen.


Achja... mittlerweile sitze ich seit 2 Tagen alleine rum ohne zu wissen wo sie ist :) Vielleicht wird der Vorschlag auszuziehen ja positiv aufgenommen.... die Hoffnung stirbt zuletzt.

:bang:

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#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Vielleicht solltest du über eine Annullierung der Ehe denken? Dass sieht mir ganz nach einer Scheinehe deiner "Ehefrau" aus, denn scheinbar hat sie ja kein Interesse eine wirkliche Lebensgemeinschaft mit dir zu führen.
Für die Wohnung - da würde ich das Schloss wechseln und sie vorher beim Einwohnermeldeamt abmelden - denn schließlich ist ihr Lebensmittelpunkt ja nicht mehr in der Wohnung.
Und nicht nur das Schloß wechseln, so ein Sperrriegel ist sinnvoll, damit sie sich nicht von einem Schloßdienst die Tür öffnen lässt (achso, eventuell Klingelschild/Türschild ändern lassen).
Und Trennungsjahr - soweit ich weiß, muss ja nicht irgendwo ausgehängt werden "ab jetzt sind wir getrennt", also kannst du theoretisch auch jetzt die Scheidung einreichen - aber siehe oben - lass dich von einem Anwalt beraten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Vielleicht solltest du über eine Annullierung der Ehe denken? Dass sieht mir ganz nach einer Scheinehe deiner Ehefrau aus, denn scheinbar hat sie ja kein Interesse eine wirkliche Lebensgemeinschaft mit dir zu führen.
von sika0304 - 21.07.2008 09:46:18
............................................

Einspruch Euer Ehren !

Eine Ehe-Annullierung gibt es im deutschen Recht nicht, allenfalls die Feststellung einer Nicht-Ehe und das dürfte wohl kaum der Fall sein (nehme doch an, daß die Ehe *vollzogen* wurde).

Von einer Scheinehe sprechen die Gerichte nur, wenn diese in Absprache beider Partner geschlossen wurde.
Eine *einseitige* Scheinehe gibt es (entsprechend deutscher Gerichtsurteile) nicht.

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#10
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Auffallend ist aber in vielen Fällen, dass just zu dem Zeitpunkt, in dem sich ein eigenständiges Aufenthaltsrecht aufzeigt, die Ehe in die Brüche geht.
Von daher könnte man schon von einer Scheinehe sprechen, wenn auch leider kein entsprechendes Gesetz diesbezüglich vorhanden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@kayso

der threadsteller ist zu unterhalt verpflichtet. damit hat die dame ihren lu.

@mainzelliebling

viele beziehungen *unterliegen* nunmal phasen. es gibt da die phase der ersten 3 monate -die ersten 7 nächte lasse ich mal weg :devil: , dann entscheidet sich, ob man zusammen bleibt. nach ca 1 jahr spricht man von *gefestigtem* miteinander und so nach ca2,3 jahren zeichnet sich ab, ob man das verflixte 4. jahr übersteht. nix is mit 7 jahren;)

tja und beziehungen mit ausländern führen nunmal schneller in ehen, da es sonst häufig die möglichkeit des zusammenbleibens nicht gibt/ sonst die ständige angst im nacken mit dem aufenthalt.

natürlich gibt es auch genügend ausländer, die exakt nach ca 1,5 jahren ihr verhalten verändern und so trennen sich häufig deutsche partner nach dem ablauf der 2 jahre :augenroll:

leben ist nicht ohne risiko.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
tarantula
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
der threadsteller ist zu unterhalt verpflichtet. damit hat die dame ihren lu.


Den Trennungsunterhalt... sehe ich ein und habe ich auch fast schon mit abgefunden. Nur wie lange danach noch? Bei grade mal 2 Jahren Ehe ohne Kinder wird es doch hoffentlich mit den Unterhaltsansprüchen nach der Ehe recht knapp ausfallen (lt. Ehevertrag sogar gar nix)!?

Es ist eigentlich abzusehen, dass sie ohne größere Unterstützung so nicht über die Runden kommen wird.



0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
tarantula
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch eine kleine Ergänzung zum "es ist abzusehen, dass sie ohne Unterstützung nicht über die Runden"....

Das war so nicht geplannt. Eigentlich wollte Sie hier einen Job suchen. Nachdem aber mehrere tausend € in Sprachschulen nicht wirklich einen durchschlagenden Erfolg hatten und eine Ausbildung durchs Arbeitsamt abgebrochen (...zu hart...) wurde hat sich bisher nichts mehr ergeben.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@tarantula

unterhaltspflicht m. meinung nach nur im trennungsjahr. sie betreut keine kleinkinder, kann also für sich selbst sorgen.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

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