Muss ich alle 2 Jahre meine Aufenthaltsgenehmigung verlängern?

16. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.06.2009 04:08:07
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich alle 2 Jahre meine Aufenthaltsgenehmigung verlängern?

hallo Leute,
Ich würde gerne eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen und dann auch die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben aber ich weiß nicht wie hoch die Chancen sind. das hier ist meine Situation:
Ich wurde in Deutschland geboren und bis zum meinem 8. Lebensjahr dort gewesen .danach sind meine Mutter und ich nach Iran gezogen da meine Eltern Iraner sind, ich bin aber regelmäßig nach Deutschland gekommen. da ich vor dem 1. Januar 2000 geboren bin kriege ich die deutsche Staatsangehörigkeit nicht automatisch obwohl meine Eltern zu meiner Geburt eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hatten dafür habe ich aber eine 16 jährige Aufenthaltserlaubnis bekommen. nach dem 16. Lebensjahr da ich nicht an einer schule in Deutschland immatrikuliert gewesen war wurde mir 2 mal eine 2 jährige Aufenthaltsgenehmigung erteilt. nach dem ich meinen Abschluss hatte konnte ich mich an einer deutsche Hochschule bewerben. meine Aufenthaltsgenehmigung liefe aber genau zu der zeit ab als ich mich an der Hochschule beworben hatte aber noch keine Antwort gekriegt hatte. deshalb musste ich eine Bürgschaft nachweisen .nach der Immatrikulation an der Hochschule wurde mir wieder eine 2 jährige Aufenthaltsgenehmigung erteilt. die Beamtin meinte aber dass ich ein recht auf Wiederkehr habe. Ich müstte eigentlich zwischen den 18. und 23. Lebensjahr meine staatsangehörigkeit wählen aber ich weiß nicht ob mein status sich jetzt geändert hat oder nicht.
nun wollte ich wissen ob ich alle 2 Jahre meine Aufenthaltsgenehmigung verlängern muss ?
Und wenn ich mit meinem Studium fertig bin kriege ich keine Aufenthaltsgenehmigung mehr :???:

Ich danke euch :)
mit Freundlichen Grüßen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Nach Beendigung des Studiums bekommst Du genügend Zeit Dich um eine Arbeitsstelle umzusehen.

Für den Erwerb der D-Staatsangehörigkeit ist ein 'gewöhnlicher, rechtmäßiger Aufenthalt' von i.d.R. acht Jahren in Deutschland erforderlich.
Nicht alle Bundesländer akzeptieren Studienaufenthalte als 'gewöhnlichen Aufenthalt', d.h.Studienzeiten werden nicht immer oder nicht vollständig angerechnet.

Genauere Informationen für Deine speziellen Fall bekommst Du bei den freundlichen Mitarbeitern der Einbürgerungsbehörde Deiner Stadt/Gemeinde.

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