Hallo
Meine Situation ist folgendes :
Ich bin seit April 2014 mit einer deutschen Frau verheiratet und seit April 2015 in Deutschland . Ich habe momentan 3 Jährige Aufenthaltstitel und eine Vollzeitstelle . Meine Frau möchte sich jetzt scheiden lassen . Wie wird dann mein Aufenthaltsrecht nach Trennung ??
Vielen Dank im voraus
Aufenthaltserlaubniss vor 3 Jahre Ehe
16. Januar 2018
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Frage vom 16. Januar 2018 | 16:47
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 2x hilfreich)
Aufenthaltserlaubniss vor 3 Jahre Ehe
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#1
Antwort vom 16. Januar 2018 | 17:00
Von
Status: Unbeschreiblich (32833 Beiträge, 17250x hilfreich)
Wollten Ihre Frau das nicht schon vor 1,5 Jahren? https://www.123recht.net/Aufenthaltsrecht-nach-Scheidung-__f507085.html Aber wie auch immer - noch sind die 3 Jahre Ehe im Bundesgebiet nicht rum. Es gilt also noch immer, was Ihnen damals geschrieben wurde.
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