Aufenthaltserlaubnis und Arbeit im Ausland

1. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Bigfoot11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltserlaubnis und Arbeit im Ausland

Hallo,
ein Freund von mir hat seit 1 Jahr eine endgültige/unbefristete Aufenthaltserlaubnis weil er eine Deutsche geheiratet hat. Nun reicht die Frau die Scheidung ein . Er hätte nun eine Möglichkeit in seinem Herkunftsland zu arbeiten . Verliert er die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland , wenn er in seinem Herkunftsland arbeitet und seine Frau sich scheiden lässt ? Oder bleibt ihm dann die Erlaubnis für immer ?

-----------------
""

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Verliert er die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland , wenn er in seinem Herkunftsland arbeitet und seine Frau sich scheiden lässt ? Er verliert sie, aber nicht wegen der Frau, sondern wegen des Verlassens von D für mehr als 6 Monate. Die Lösung wäre, sich vorher bei der Ausländerbehörde eine entsprechende Erlaubnis zu holen. Allerdings gibt es die auch nur befristet (§ 51(1)Nr. 7 AufenthG ).

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
ein Freund von mir hat seit 1 Jahr eine endgültige/unbefristete Aufenthaltserlaubnis weil er eine Deutsche geheiratet hat.

Durch Heirat allein bekommt man keine "endgültige/unbefristete Aufenthaltserlaubnis" (nennt sich übrigens "Niederlassungserlaubnis").

Dazu müssen noch einige andere Voraussetzungen erfüllt werden und die Ehe muss mindestens drei Jahre Bestand haben.

Im hier geschilderten Fall dürfte der Aufenthaltstitel schon deshalb erlöschen, wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist.

Bei einer Arbeitsaufnahme im Ausland (sofern sie nicht befristeter Art ist), kann man nicht mehr von "vorübergehend" sprechen.

-- Editiert ya338 am 01.09.2013 23:05

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Ob Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis - in beiden Fällen erlischt die AE/NE nach 6 Monaten außerhalb Deutschlands, es sei denn, man hat eine spezielle Erlaubnis für einen längeren Auslandsaufenthalt.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen