Hallo,
ein Freund von mir hat seit 1 Jahr eine endgültige/unbefristete Aufenthaltserlaubnis weil er eine Deutsche geheiratet hat. Nun reicht die Frau die Scheidung ein . Er hätte nun eine Möglichkeit in seinem Herkunftsland zu arbeiten . Verliert er die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland , wenn er in seinem Herkunftsland arbeitet und seine Frau sich scheiden lässt ? Oder bleibt ihm dann die Erlaubnis für immer ?
-----------------
""
Aufenthaltserlaubnis und Arbeit im Ausland
Notfall?
Notfall?
Verliert er die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland , wenn er in seinem Herkunftsland arbeitet und seine Frau sich scheiden lässt ?
Er verliert sie, aber nicht wegen der Frau, sondern wegen des Verlassens von D für mehr als 6 Monate. Die Lösung wäre, sich vorher bei der Ausländerbehörde eine entsprechende Erlaubnis zu holen. Allerdings gibt es die auch nur befristet (§ 51(1)Nr. 7 AufenthG
).
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
quote:
ein Freund von mir hat seit 1 Jahr eine endgültige/unbefristete Aufenthaltserlaubnis weil er eine Deutsche geheiratet hat.
Durch Heirat allein bekommt man keine "endgültige/unbefristete Aufenthaltserlaubnis" (nennt sich übrigens "Niederlassungserlaubnis").
Dazu müssen noch einige andere Voraussetzungen erfüllt werden und die Ehe muss mindestens drei Jahre Bestand haben.
Im hier geschilderten Fall dürfte der Aufenthaltstitel schon deshalb erlöschen, wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist.
Bei einer Arbeitsaufnahme im Ausland (sofern sie nicht befristeter Art ist), kann man nicht mehr von "vorübergehend" sprechen.
-- Editiert ya338 am 01.09.2013 23:05
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ob Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis - in beiden Fällen erlischt die AE/NE nach 6 Monaten außerhalb Deutschlands, es sei denn, man hat eine spezielle Erlaubnis für einen längeren Auslandsaufenthalt.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten