Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsbürger in Deutschland

26. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Gheist
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsbürger in Deutschland

Hallo an alle und vielen Dank schonmal fürs Lesen,

ich befinde mich im Moment in einer extrem verzwickten Situation. Folgender Sachverhalt:

Im Jahr 2013 zog ich, Schweizer Staatsbürger, nach Deutschland und trat eine 3-jährige Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel an. Diese schloss ich mit einer guten Note ab und wurde daraufhin, ab Juli 2016, in den Betrieb übernommen. Einen deklaratorischen Aufenthaltstitel besitze ich tatsächlich noch nicht, da das Amt für Ausländerangelegenheiten zum Einreisezeitpunkt damals nicht besetzt war (ja, ich war auch überrascht darüber, dass sowas möglich ist..).

2017 erhielt ich einen Brief von der Ausländerbehörde, ich sollte mich umgehend bei ihnen melden, damit mir eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden kann. Dieser Bitte bin ich nachgekommen. Ich brachte die notwendigen Dokumente (Arbeitsbescheinigung, Bescheinigung der Krankenkasse, Passfoto, etc.) mit, allerdings wollte die Ausländerbehörde meinen Schweizer Personalausweis nicht als Pass anerkennen. Daran scheiterte die Ausstellung des für Schweizer üblichen, deklaratorischen Aufenthaltstitels, obwohl auf der Seite des BAMF steht, dass ein Pass oder ein Personalausweis notwendig sind. Ich bat die Mitarbeiter des Ausländeramtes darum, sich noch einmal zu erkundigen, ob ein Personalausweis nicht doch bereits ausreicht. Funkstille.

Jetzt kommt der Knackpunkt. Im März 2018 musste ich meine Arbeitsstelle aus gesundheitlichen Gründen auf ärztlichen Rat zum 30.04.2018 kündigen. Mein Anspruch auf ALG I wird noch geprüft und ich lebe derzeit von meinem Ersparten - welches langsam echt knapp wird. Nun erhielt ich endlich eine Antwort des Ausländeramtes, leider aber nicht die erhoffte: ich soll bitte einen Reisepass vorbeibringen. Die Beantragung eines Reisepasses kostet mich 130€ + Fahrtkosten, die Bahnfahrt zum für mich zuständigen Konsulat kostet auch noch einmal ca. 90€, da das in Düsseldorf geschlossen wurde, und ich habe keine Ahnung, wo ich dieses Geld auftreiben soll, ohne nächsten Monat zu verhungern. Ich wurde heute noch einmal dort vorstellig und hoffte darauf, man würde Einsicht zeigen, da mir das Konsulat am Telefon noch einmal versichert hatte, dass für den deklaratorischen Aufenthaltstitel der Personalausweis vollkommen ausreicht. Zudem schilderte ich meine momentane Situation, dass ich zur Zeit arbeitssuchend gemeldet bin und auf mein ALG I warte. Die Mitarbeiterin zeigte sich jedoch stur und schickte mich mit dem Hinweis, ich solle mir keine zu großen Hoffnungen machen, und dass es sein könnte, dass ich wieder in die Schweiz zurück müsste, wenn ich den Reisepass nicht vorweisen kann und in nächster Zeit keine Arbeitsstelle finde nach Hause.

Ich bin ratlos. Ich möchte weiterhin hier arbeiten und leben, habe die letzten 5 Jahre (3 Jahre Ausbildung, 1 Jahr und 9 Monate Vollzeit) gearbeitet und mir eine Existenz hier aufgebaut, die nun aufgrund einer Krankheit vor dem Zusammenbruch steht. Nun zu meinen Fragen:

1. Ist es rechtens, dass das Amt für Ausländerangelegenheiten einen Pass fordert? Sämtliche mir bekannten Quellen sehen für Schweizer eine Ausnahmeregelung vor, die besagt, dass Schweizer Staatsbürger mit EU Bürgern "beinahe" gleich gestellt sind und ein Personalausweis ausreicht.

2. Kann es sein, dass man mich ausweist, selbst wenn ein Anspruch auf ALG I besteht und ich auf Arbeitssuche bin?

3. (Falls der Personalausweis ausreicht: ) Wo kann ich mich melden, um mir helfen zu lassen, sollte das Amt für Ausländerangelegenheiten sich weiter stur stellen?


Noch einmal vielen Dank für das Lesen und schon einmal vielen Dank für allfällige Antworten. Entschuldigt bitte den langen Text und die offensichtliche Verzweiflung, aber der heutige Tag war wirklich schockierend.


Liebe Grüße

Gheist

-- Editiert von Gheist am 26.06.2018 14:35

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)



Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und ihnen gleichgestellte Personen (EWR-Staatsangehörige) unterliegen nicht der Passpflicht, sondern nur der Ausweispflicht nach § 8 FreizügG/EU.

Der Nichtbesitz eines Ausweises führt nicht zur Illegalität des Aufenthalts und berechtigt nicht zu dessen Beendigung.

Schweizer Bürger unterfallen nicht dem FreizügG/EU. Eine subsidiäre Anwendung der Vorschriften aus dem § 98 AufenthG ist unter Beachtung der Freizügigkeitsrechte (insbesondere unter Beachtung des Diskriminierungsverbots in Bezug auf den Grad der Vorwerfbarkeit sowie der Sanktionshöhe) möglich.

Das Freizügigkeitsabkommen EU/Schweiz sieht selbst keine Sanktionen gegen passrechtliche Vorschriften vor

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