Hallo,
wie ich gelesen habe, kriegen EU Bürger für 5 Jahre eine Aufenthalserlaubnis wenn sie sich als selbständige hier niederlassen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden bzw. müssen irgendwelche Nachweise wie Steuer etc. vorgezeigt werden.
Desweiteren welche Möglichkeiten gibt es für eine Polnischen Staatsbürger eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen???, reichts wenn er eine Arbeitsstelle (nicht selbstständig), Wohnstätte und Krankenversicherung vorweisen kann?
Auch wenn dieses Thema hier schon öfters angesprochen wurde bitte ich euch sehr mir ein paar Tipps & Antworten zu geben!!!
Vielen vielen Dank
Aufenthaltserlaubnis - Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
10. November 2004
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Frage vom 10. November 2004 | 19:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltserlaubnis - Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
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#1
Antwort vom 16. November 2004 | 01:07
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Es reicht nicht, dass der polnische Staatsbürger eine Arbeitsstätte nachweisen kann. Der ArbeitGEBER muss vielmehr nachweisen, dass ausgerechnet diese Person den Job machen muss, weil kein Bürger aus den alten EU-Staaten diese Tätigekeit ausübern kann oder will.
Der Nachweis einer Krankenversicherung ist meines Erachtens unwichtig, da man als Arbeitnehmer ohnehin pflicht-krankenversichert ist. Und wenn mann über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, dann ist es egal, ob man sich privat versichert oder überhaupt nicht.
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