Hallo!
sicher von Interesse ist folgende Problemstellung:
Man besitzt die AufenthaltsBERECHTIGUNG (diese ist unbefristet, berechtigt automatisch auch zum Arbeiten) , das Beste quasi, was Auslaendern erteilt werden kann. Dann moechte man z.B. aus berufl. Gruenden fuer ein paar Jahre ins Ausland.
Danach moechte man wieder zurueck nach Deutschland. Waehrend der Abwesenheit meldet man den deutschen Wohnsitz ab,
da man z.B. auch keine Wohnung in Deutschland mehr mietet.
1) Ist waehrend dieser Zeit die Aufenthaltsberechtigung erloschen?
2) Kommt es darauf an, in welches Land man fuer die paar Jahre zieht (EU oder nicht) ?
3) Wenn erloschen: ist man dann einem "neuen" Auslaender gleichgestellt, der sich zum 1. Mal in der BRD niederlaesst (der bekommt natuerlich nicht gleich die Berechtigung!) , oder wird beruecksichtigt, dass man vor einigen Jahren schonmal wohnhaft war und die Aufenthaltsberechtigung besass? Kann diese dann sofort wiederhergestellt werden ?
Meinungen, Ratschlaege, Infos willkommen!
Danke!
Aufenthaltsberechtigung und Wegzug aus D-Land / Abmeldung - wann erlischt sie?
27. Januar 2004
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Frage vom 27. Januar 2004 | 11:15
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 16x hilfreich)
Aufenthaltsberechtigung und Wegzug aus D-Land / Abmeldung - wann erlischt sie?
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#1
Antwort vom 6. Februar 2004 | 19:22
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 9x hilfreich)
einfach mal darin blättern, dann erübrigen sich weitere fragen
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