Aufenthalt einer ausländischen Studentin mit Baby

12. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
101yolande
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Aufenthalt einer ausländischen Studentin mit Baby

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Guten Tag,

ich habe ein richtiges Problem.

Letzten Jahr war ich zufällig schwanger und habe mich beschlossen Das Kind zu behalten.

Mein Freund und ich kommen von Kamerun (in Afrika) und sind beide hier, zum Zwecks das Studium.

Nach Gebührt meinem Sohn war ich in unserer Botschaft und habe dort meinem Sohn registriert lassen und seinen Bild in meinem Pass eingeführt.
Weil bei uns Eltern die Foto von weniger als drei Kinder in Ihrem Pass einfügen können, dann dachte ich mir, dass meinem Aufenthalt für ich und meinem Sohn gelten könnte.

Als ich dann für die Verlängerung meines Visum zur Behörde ging, wurde mir dann gesagt, das meinem Sohn keinen Aufenthalt hat. Und um Ihm einen Aufenthalt zu geben muss ich jemand finden der einer Verpflichtungserklärung für Ihn unterschreibt und nachwies, dass er Ihm finanziell unterstützt kann.

Mein Problem ist dann, dass ich bis heute niemand gefunden habe. Und wenn ich mich bei Freunden erkundige, die in anderen Städten Wohnen, würde so was noch nie verlangt.

Deswegen wollte ich mich erkundingen ob ich überhaupt einen Sonderaufenthalt für meinen Sohn machen muss? und wenn ja, wie sind die Bedingungen.

vielen Dank im voraus für die Antworten

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-- Editiert am 12.01.2010 10:08

-- Editiert am 12.01.2010 10:13

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Das Kind muss auf jeden Fall eine eigene Aufenthaltserlaubnis haben, die AE der Mutter schließt das Kind nicht automatisch ein.
Ob eine Verpflichtungserklärung nötig ist, möchte ich bezweifeln, das Kind ist ja offenbar bereits im Inland und will nicht erst einreisen.

Mehr Infos: www.info4alien.de

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Die werden das Kind kaum alleine ausweissen. :-)

Von was lebst du denn? Du und dein Freund lebt ja auch von irgendwas.

Übrigens "war ich zufällig schwanger" ist kein Zufall. Da würde ich dochmal eine Biologievorlesung aufsuchen.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Holen Sie sich einen Rechtsberatungsschein vom Amtsgericht und gehen Sie zu einem Fachanwalt für Ausländerrecht. Den nennt Ihnen die Anwaltskammer, wenn Sie da anrufen.

Die Forderung der Ausländerbehörde ist, zurückhaltend formuliert, schwachsinnig.

"Zufällig schwanger" hat mir gefallen :wipp:

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" Don`t feed trolls"

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
101yolande
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

vielen Dank für euren Antwort.

Ja Jemand hat für mich Verpflichtungserklärung abgegeben, Und hat auch für meinem Sohn gemacht. leider würde von der Behörde als "Formlos" gennant.
Sie wollen nichst hören, nur das ich ein anderer Verpflichtungserklärung von einer Inlander für meinem Sohn vorzeigen muss.

viele grüsse

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.01.2010 14:09:59
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 33x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12318.01.2010 12:37:05
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

ra-mansurow.de:

Ich würde mich freuen, Sie demnächst in meiner Kanzlei begrüßen zu dürfen.



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" Don`t feed trolls"

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Und Geld nicht vergessen !

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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