Hallo ich bin deutscher staatsbürge, ich habe letztez Jahr geheiratet, meine Frau hat ihr Vizum bekommen und ist nach Deutschland gekommen und hat ein Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr bekommen.
Nun zu meiner Frage: Wir sind für ca. 6 Monate direkt nach erhalt des Aufethalts meiner Frau in die Türkei gereist und würden auch gerne in der Türkei bleiben weil ich Dialysepatient bin und es mir Gesundheitlich in der Türkei besser geht.
Muss meine Frau in Deutschland bleiben un den Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern?
Vielen dank im voraus.
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Aufenthalt
Notfall?
Notfall?
quote:<hr size=1 noshade>Muss meine Frau in Deutschland bleiben un den Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern? <hr size=1 noshade>
Nur wenn ihr beide (zusammen) in Deutschland bleibt, wird die Aufenthaltserlaubnis deiner Frau verlängert. Sie hat die Berechtigung, in Deutschland zu leben, weil sie erklärt hat, mit ihrem Mann in einer ehelichen Gemeinschaft leben zu wollen. Wenn der Ehemann allerdings in der Türkei lebt, gibt es keinen Grund für einen Aufenthalt in Deutschland.
Ich möchte euch nichts unterstellen, aber es gibt hier einiges, was auch strafrechtlich relevant sein könnte. Wenn deine Frau in Deutschland einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen verlängert, ihre "Familie" (d.h. du) aber in der Türkei lebt, macht sie sich strafbar (§ 95 (2) 2 AufenthG ). Auch wenn hier z.B. Hartz IV oder Sozialhilfe bezogen wird und man sich (ohne Abklärung mit den deutschen Behörden) in der Türkei aufhält, kann man wegen Betruges belangt werden (§ 263 StGB ).
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Ich bin Frührentner und das Geld reicht für die Türkei vollkommen aus außerdem wie gesagt bin ich 100 % Schweerbehindert und wie gesagt für meine Gesundheit ist die Türkei sehr gut.
Wir bekommen keinerlei hilfen aus Deutschland und das Aufethalt für meine Frau ist nur für notfääle wenn ich Plötzlich nach Deutschland aus irgendwelchen Gründen zurück muss und da möchte ich natürlich meine Frau bei meiner seite haben.
Gibt es da sonderregel oder müssen wir in Deutschland leben.
P.s. Meine Frau macht weiterhin Deutschkurz in der Türkei
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Eine Aufenthaltserlaubnis für Notfälle ist mir nicht bekannt.
wirdwerden
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Wenn du mit deinem Rentenversicherungsträger abgeklärt hast, dass ein ungekürzter Rentenbezug im Ausland möglich ist, dann bist du auf der sicheren Seite. Falls du das für deinen konkreten Fall noch nicht getan hast, solltest du das nachholen, weil es hier einige Fallstricke gibt. Eine erste Übersicht findest du hier: http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/rentenversicherung/dokumente/RVAusland2003komplett.pdf
Zum Aufenthalt für deine Frau: einen Aufenthalt "für Notfälle" gibt es nicht. Die Aufenthaltserlaubnis ist für den dauerhaften Aufenthalt gedacht. Wenn man ausreist, um dauerhaft im Ausland zu leben, erlischt die Aufenthaltserlaubnis automatisch. Als Türkin, die in der Türkei lebt, muss sie im Notfall ein Visum beantragen. Es gibt Visa für die mehrfache Einreise. Ob in ihrem Fall diese Möglichkeit besteht, solltest du am besten im Expertenforum http://www.info4alien.de erfragen.
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