Art. 20 / 21 SDÜ - Einreise ALB mit eRP und abgelaufenem Permesso

16. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go460033-75
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Art. 20 / 21 SDÜ - Einreise ALB mit eRP und abgelaufenem Permesso

Hallo!

Ich habe eine kurze Frage zum Art. 6 II Satz 2 SGK und dem Reiserecht nach Art. 20/21 SDÜ.

Ein albanischer Staatsbürger reist von Italien nach Deutschland. Er ist wohnhaft in Italien und besucht für eine Woche Freunde in Deutschland. Folgende Papiere führt er mit:

- ein noch 2 Jahre gültiger albanischer e-Reisepass
- abgelaufener italienischer Aufenthaltstitel
- italienischer Verlängerungsantrag für den Aufenthaltstitel

Das Bundespolizeipräsidium vertritt die Rechtsauffassung, dass der Verlängerungsantrag kein schengenwirksamer Aufenthaltstitel ist. Demzufolge kann der albanische Staatsbürger sich nicht auf Reiserechte nach Art. 21 SDÜ berufen.

Grundsätzlich können albanische Staatsbürger jedoch mit einem e-Reisepass nach Art. 20 SDÜ visumsfrei für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in das Schengengebiet reisen.

Gem. Art. 6 II Satz 2 SGK werden rechtmäßige Aufenthalte aufgrund eines Aufenthaltstitels in anderen Schengenländern nicht in die Aufenthaltszeiten miteinberechnet.


Kann der albanische Staatsbürger, welcher in Italien ein längerfristiges Aufenthaltsrecht besitzt, nun visumsfrei aufgrund des Art. 20 SDÜ nach Deutschland einreisen? Also zwischen Art. 21 und 20 switchen?

Vielen Dank für eure Bemühungen

Grüße

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von go460033-75):
Folgende Papiere führt er mit:
- ein noch 2 Jahre gültiger albanischer e-Reisepass
- abgelaufener italienischer Aufenthaltstitel
- italienischer Verlängerungsantrag für den Aufenthaltstitel

Albaner benötigen zur Besuchseinreise nach Deutschland kein Visum. Der Besitz
eines biometrischen Passe reicht aus.
Sofern er im Besitz eines solchen ist, sollte einer Einreise nichts im Wege stehen.
Alle weiteren Unterlagen sind uninteressant.

Möglicherweise wird er danach gefragt, wie er seinen Aufenthalt in Deutschland
finanzieren will. Da sollte er schon über die erforderlichen Barmittel, Kreditkarten
oder andere Nachweise verfügen.

-- Editiert von ya338 am 18.02.2017 15:47

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.292 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen