Arbeitsvisum wurde abgelehnt - Was tun?

17. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
StefSun
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvisum wurde abgelehnt - Was tun?

Hallo,

meine Cousine kommt aus Marokko und hat ein Jobangebot als Verkäuferin im Einzelhandel bekommen. Den Arbeitsvertrag hat sie auch schon erhalten. Sie ist dann zur deutschen Botschaft in Marokko gegangen, um ein Arbeitsvisum zu beantragen. Sie hat für den Antrag alles notwendige und Bedingungen eingereicht und auch den Visumantrag bezahlt. Nach zwei Wochen hat sie eine Ablehnung bekommen, in der stand:

"Sehr geehrte Fr. XXX,

die Botschaft bedauert, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihrem Antrag auf Erteilung eines Visums nach Abschluss der ausländerrechtlichen Prüfung nicht entsprochen werden kann. Die für die Ablehnung wesentlich tragenden Gründe werden Ihnen nachfolgend mitgeteilt:
Mangels einschlägigem Verordnungstatbestand kann kein Visum erteilt werden.
MfG"


Ich bzw. wir verstehe nicht, was jetzt der genaue Grund für die Ablehnung sein soll. Und was kann man dagegen machen?

Ich bin jedem für eine Antwort bzw. Hilfe sehr dankbar.

Vielen Dank und freundliche Grüße

StefSun

-- Editiert von StefSun am 17.02.2018 13:11

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Mit einem Visum kann man nicht arbeiten - dafür müßte schon eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Und da Verkäufer kein Mangelberuf ist, dürften die Chancen dafür gegen null gehen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von StefSun):
Ich bzw. wir verstehe nicht, was jetzt der genaue Grund für die Ablehnung sein soll. Und was kann man dagegen machen?

Der Grund für die Ablehnung dürfe mit hoher Wahrscheinlichkeit die fehlende Zustimmung der Agentur für Arbeit sein, weil es sich hier um keinen Mangelberuf handelt für welchen Arbeitskräfte aus dem Ausland angeworben werden müssen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1236 Beiträge, 1506x hilfreich)

Zitat (von StefSun):
Mangels einschlägigem Verordnungstatbestand kann kein Visum erteilt werden.
MfG"

Ich bzw. wir verstehe nicht, was jetzt der genaue Grund für die Ablehnung sein soll. Und was kann man dagegen machen?


Das heißt: Es gibt keine rechtliche Grundlage (keine Verordnung), mit der man ein Visum begründen kann.

Genauere Gründe könntet ihr erfahren, wenn ihr ein "Remonstration" macht. Dann muss die Botschaft sich genauer erklären. Das wird aber wenig helfen. Als "Verkäuferin im Einzelhandel" wird man kein Arbeitsvisum bekommen (zumindest wenn nicht ganz spezielle Sonderbedingungen erfüllt sein sollten).

Es gibt drei mögliche Wege, von Marokko aus ein Arbeitsvisum zu erreichen und keiner passt hier:
1) Niemand sucht hier händeringend normale Verkäuferinnen (zumindest nicht, wenn Tariflohn bezahlt wird). Und andererseits ist es, wie oben erwähnt, kein ausgewiesener Mangelberuf. In der Positivliste der Arbeitsagentur sind Mangelberufe genau festgelegt: https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mta4/~edisp/l6019022dstbai447048.pdf
2) Es auch keine hochqualifizierte, entsprechend bezahlte Arbeit für Universitätsabsolventen/Wissenschaftler.
3) Es ist keine Arbeit für hochbezahlte Fachkräfte und Spezialisten (nachgewiesene Qualifikation und Mindestgehalt 52.000 Euro).
Nur wenn eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist, gibt es überhaupt eine Chance auf ein Arbeitsvisum.

Zitat (von StefSun):
Sie hat für den Antrag alles notwendige und Bedingungen eingereicht


Bevor ihr euch die Mühe macht zu remonstrieren, überprüft besser, ob wirklich "alles notwendige" eingereicht wurde. Wenn die Zustimmung der Arbeitsagentur fehlt, darf kein Visum erteilt werden.

Oftmals glauben Antragsteller, ein Arbeitsvertrag in Deutschland reiche aus. Der wird dann meistens von Bekannten/Verwandten aus Gefälligkeit ausgestellt. Der potentielle Arbeitgeber hat dann aber nicht seit Monaten vergeblich in Deutschland (und der EU) nach einer Fachkraft gesucht (für die er auch entsprechend gut bezahlen will). Auch wird die Qualifikation des Bewerbers (anerkannte Ausbildungsnachweise, Uniabschluss) meist nicht nachgewiesen. Es ist dann schade, dass unnötig Geld und Mühe für einen Antrag aufgebracht wird, der keinerlei Aussichten hat.

Falls ihr doch meint, alles Nötige abgegeben zu haben, weil besondere Voraussetzungen für diese Stelle erfüllt werden (spezielle Fachkenntnisse, die in der EU nicht zu finden sind, für ein hochspezialisiertes Gewerbe + Sprachkenntnisse + entsprechendes Gehalt + ...), schreibe noch einmal genauer. Dann kann man weiteren Rat geben.

P.S.:
Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Der Grund für die Ablehnung dürfe mit hoher Wahrscheinlichkeit die fehlende Zustimmung der Agentur für Arbeit sein, weil es sich hier um keinen Mangelberuf handelt für welchen Arbeitskräfte aus dem Ausland angeworben werden müssen.


Kleine Korrektur: "fehlende Zustimmung der Agentur für Arbeit" und "Mangelberuf" sind zwei verschiedene Dinge. Wenn ein Mangelberuf vorliegt, braucht man eben keine Zustimmung der Agentur für Arbeit (genau dafür ist die Mangelberuf-Liste da). Für alle anderen Anträge (dringend gesuchte Spezialisten) braucht man diese Zustimmung.

-- Editiert von Felicite am 18.02.2018 11:44

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.663 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen