Guten Tag,
Ich muss ein Arbeitsvisum beim spanischen Konsulat in DE beantragen und als Kriterium soll das Führungszeugniss beigefügt werden. ich habe eine Anzeige wegen Körperverletzung die auch mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätze festgesetzt wurde...nach Spanien darf ich immer bis 3 Monate Urlaub machen da ich einen unbefristeten aufenthaltstitel in Deutschland habe....Kann das sein das der Antrag für das Arbeitsvisum deswegen abgelehnt wird?
Hat jemand mit sowas Erfahrung gemacht? Wäre für eine Antwort dankbar..
Arbeitsvisum trotz einer Vorstrafe möglich ?
17. Februar 2016
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Frage vom 17. Februar 2016 | 13:56
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 6x hilfreich)
Arbeitsvisum trotz einer Vorstrafe möglich ?
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#1
Antwort vom 17. Februar 2016 | 14:10
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Zitat:Kann das sein das der Antrag für das Arbeitsvisum deswegen abgelehnt wird?
Ja, das kann sogar sehr gut sein. Genau deswegen wird ja wohl auch das Führungszeugnis gefordert.
#2
Antwort vom 17. Februar 2016 | 14:22
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 6x hilfreich)
wird das nicht nach dem Strafmass beurteilt weil so ein schwerer Delikt war das ja nicht... Hab ja keine Bewehrung bekommen nur ne kleine Geldstrafe...
Vielleicht hat ja sonst jemand Erfahrung damit gemacht
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. Februar 2016 | 10:36
Von
Status: Unbeschreiblich (38392 Beiträge, 13990x hilfreich)
Das müsste man in einem spanischem Forum fragen.
wirdwerden
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