Arbeitserlaubnis verweigert

25. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go460679-6
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitserlaubnis verweigert

Hallo zusammen,

meine Freundin ist aus Kolumbien und möchte ab dem 01.08.2017 eine Ausbildung als Konditorin in Deutschland machen.
Sie hat bereits einen Ausbildungsplatz sicher und der Vertrag ist unterzeichnet.

Leider hat die Bundesagentur für Arbeit den Antrag für eine Arbeitserlaubnis abgelehnt. Aus zwei Gründen:
Zum einen wegen bevorrechtigter Arbeitnehmer und zum anderen, weil die Ausblidung nur zwei anstelle der üblichen drei Jahren dauern soll.
Wir gehen davon aus, dass die Sachverhalte einfach nicht richtig verstanden wurden vom entsprechenden Sachbearbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit. Es fehlte nämlich auch eine ausführliche Erläuterung.
Diese wollen wir bei einem zweiten Versuch mit einreichen und hoffen auf ein positives Ergebnis.

Und zwar ist es so, dass die Ausbildung verkürzt werden kann, weil meine Freundin bereits eine Ausbildung zur Köchin hat. Das Ganze ist auch schon von der Handwerkskammer bestätigt. An dieser Stelle sehe ich weniger ein Problem, da der Punkt wahrscheinlich nur erklärt werden muss. Und wenn nötig könnte die Ausbildung auch doch wieder auf drei Jahre verlängert werden.

Das Thema bevorrechtigte Arbeitnehmer scheint etwas schwieriger zu sein. Allerdings ist es in diesem Fall so, dass der Betrieb in dem meine Freundin die Ausbildung anfangen möchte bereits eine Auszubildende ab dem 01.08.2017 einstellen wird.
Und normalerweise bilden sie nie mehr als eine Person pro Jahr aus.
Da die potenzielle Arbeitgeberin aber nach einem freiwilligen Praktikum meiner Freundin sehr von ihren überdurchschnittlichen Leistungen überzeugt war, hat sie explizit für sie eine zusätzliche Ausbildungstelle geschaffen. Somit wird ja keinem bevorrechtigten Arbeitnehmer eine vorhandene Stelle weggenommen.

Die beiden Sachverhalte werden wir nun zusätzlich der Bundesagentur für Arbeit schildern und hoffentlich damit überzeugen.
Kennt sich hier jemand mit solchenThemen aus? Und kann beurteilen, ob diese Strategie erfolgreich sein kann?
Oder hat vielleicht noch jemand Tips wie man evtl. die Arbeitserlaubnis bekommen könnte?

Vielen Dank im Voraus für Feedback!

Sebastian

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17241x hilfreich)

Oder hat vielleicht noch jemand Tips wie man evtl. die Arbeitserlaubnis bekommen könnte? Man wendet sich an kompetente Beratungsstellen (die erste Anlaufstelle wäre da der Flüchtlingsrat des Bundeslandes) oder gleich an einen auf Ausländerrecht spezialisierten Anwalt.

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17241x hilfreich)

Was hat denn ein Flüchtlingsrat mit dem Einwanderungswunsch einer Kolumbianerin zwecks Berufsausbildung zu schaffen? Eine Menge, weil er nicht großartig zwischen den Belangen von Flüchtlingen und Nicht-Flüchtlingen unterscheidet. Ein Migrant mit einem Problem kann sich dorthin wenden und wird zumindest an geeignete Beratungsstellen weiterverwiesen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Erfahrungsgemäß ist das - mit den richtigen Argumenten und der passenden Strategie - durchaus zu schaffen. Da man die als unerfahrener Laie nicht hat, würde ich ebenfalls dringend einen erfahrenen Berater empfehlen, vor allem wenn die Behörde bereits den ablehnenden Weg eingeschlagen hat. Ansonsten bist Du irgendwann beim "endgültigen" Nein, welches nur zeit- und kostenaufwendig angegangen werden kann.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17241x hilfreich)

Was jetzt - daß man Leuten mit Problemen nicht einfach sagt, sie sollen ins Telefonbuch gucken? Und wie sollen die Leute übrigens kompetente Anwälte für Ausländerrecht finden - da hilft nämlich kein Telefonbuch und es gibt jede Menge schwarze Schafe...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@mümmel, gutes Statement! :rock:

@go46...., nur für die Zukunft: Es ist natürlich sehr hilfreich, der Behörde bei der Antragstellung alle Infos zu geben, die es für eine richtige Entscheidung braucht. Die fehlten hier ja wohl.
Wenn Sie weitere Äußerungen machen, dann auf jeden Fall schriftlich. Was nicht in der Akte ist, ist nie passiert. Und mündliche Angaben kommen eher selten in die Akte. Hier würde ich aber dringend zu einem Fachanwalt raten!!

Einen guten Fachanwalt findet man über Flüchtlings- oder Sozialberatungsstellen. Die haben da regelhaft Erfahrung.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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