Arbeit ohne Arbeitserlaubnis bei Polen

2. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
micky68
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeit ohne Arbeitserlaubnis bei Polen

Meine Freundin (Polin) hat mangels Kenntnis und weil sie von keiner Stelle (Agentur für Arbeit, Ausländeramt) vorher darauf aufmerksam gemacht wurde, eine Arbeit ohne Arbeitsgenehmigung für knapp 6 Wochen ausgeübt. Sie hat sich vorher bei der Ausländerbehörde eine Freizügigkeitsbescheinigung besorgt und sich überall ordentlich angemeldet (Einwohnermeldeamt, Krankenkasse, Steuern etc.). Jetzt hat sie total Ärger und auch der Zoll ist eingeschaltet. Was hat sie jetzt noch für Möglichkeiten außer Widerspruch einzulegen? Wenn sie es im Vorfeld gewusst hätte, wäre das ja gar kein Problem gewesen, da es nie unser Bestreben war, illegal zu arbeiten. Ist es richtig, dass man jetzt bis 30.04.2011 überhaupt keine Arbeitserlaubnis mehr bekommt? Bekommt sie für den Arbeitgeber, wo sie jetzt ein paar Wochen gearbeitet hat, nie mehr eine Arbeitserlaubnis bis 30.04.2011? Bitte die Antworten unbedingt mit Rechtsquellen belegen. Welchen Rat könnt ihr uns geben. Wir sind verzweifelt!!!
Nach § 40 Abs. 2 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz handelt es sich um eine Kann-Bestimmung. Was kann man dem entgegensetzen? Gibt es irgendwelche Kommentierungen zu § 40 Abs. 2 Nr. 1 AufentG und zu § 404 Abs. 2 Nr. 4 SGB III ? Wenn ja, bitte entsprechend mailen. Vielen herzlichen Dank im Voraus!

-- Editiert am 02.11.2010 19:42

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

sie hätte sich im Vorfeld informieren können und müssen - ein Irrtum schützt vor Strafe nur dann, wenn er unvermeidbar war (§ 17 StGB ). Und vor dem 30.04.2011 kriegt sie nur eine Arbeitserlaubnis, wenn kein Deutscher und kein Alt-EU-Bürger für den Job zur Verfügung steht - das kommt selten vor, sogar bei Jobs, für die man Polnischkenntnisse braucht. Und dies steht im Aufenthaltsgesetz, § 39.

Gruß vom mümmel

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