Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
ich bin Ausländer. Im Jahr 2007 habe ich ein Verbrechen in Deutschland begehen (Ladendiebstahl), bei welches musste ich Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen bezahlen (100 euro). Ich habe bezahlt.
Zurzeit muss ich der Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums in der Botschaft beantragen. Dort ist ein Punkt, in dem es die Frage "Sind Sie vorbestraft?" gibt. Kann ich "nein" schreiben, oder ich habe kein Recht in der Dokumente der Botschaft diese Information hehlen? Kann die Botschaft diese Information nach den mehr als 10 Jahren überprüfen?
Ich hoffe auf Ihre baldige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank.
Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums in der deutsche Botschaft
15. Dezember 2017
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Frage vom 15. Dezember 2017 | 15:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums in der deutsche Botschaft
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#1
Antwort vom 15. Dezember 2017 | 15:37
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Wie viel Tagessätze waren es ganz genau?
#2
Antwort vom 15. Dezember 2017 | 15:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatWie viel Tagessätze waren es ganz genau? :
Leider, aber ich erinnere es genau nicht. Gibt es eine Gelegenheit, das herauszufinden?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Dezember 2017 | 17:25
Von
Status: Unbeschreiblich (32905 Beiträge, 17276x hilfreich)
Sicher - Sie beantragen Einsicht in Ihren Bundeszentralregisterauszug. Den gibt es nicht schriftlich, sondern bloß zur Einsicht - in Ihrem Fall in der dt. Auslandsvertretung. Allerdings beträgt die Löschfrist abhängig von der Zahl der Tagessätze 5 oder 10 Jahre - vermutlich steht also nichts mehr drin.
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