Als Ausländer in Deutschland gastronomischen Betrieb gründen

19. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
IlPrincipe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Als Ausländer in Deutschland gastronomischen Betrieb gründen

Hallo zusammen!

Was sind denn die Vorraussetzungen und Abläufe, wenn man als NICHT-EU-Ausländer in Deutschland einen gastronomischen Betrieb gründen und selbst als Geschäftsführer tätig sein möchte? Wie viele deutsche Arbeitnehmer muß man einstellen? Muß man eine GmbH gründen? Reicht es, wenn man nur Teilhaber an dieser GmbH ist? Vielen Dank schon mal im Voraus für sachkundige Antworten auf diese Fragen.

PS
Eine Anmerkung -hat nicht mit dem eigentlichen Thema zu tun- habe ich übrigens noch an die Adresse der vielen Damen, die hier ihre Probleme mit ausländischen Ehemännern beschreiben: Mein Mitleid hält sich wirklich in Grenzen. Mittlerweile sollte es wirklich bekannt sein, dass viele aufregende Männer mit der schönen braunen Haut und dem Feuer in den Augen grandiose Schauspieler sind und auch ihre schlechten Seiten haben. Die Deutschen sollten aufhören, sich selbst, ihr Aussehen und ihre Kultur zu verachten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pfennig
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Leider kann ich Zu Ihrer ursprünglichen Frage nicht viel sagen, dazu lebe ich schon zu lange nicht mehr in D. Ich würde es mal bei der zustaendigen Handelskammer probieren, dort bekommt man eigentlich immer die besten Informationen und meistens kostenlos. (Zumindest war das früher so)
Aber zu Ihrer nicht Themenbezogen Anmerkung möchte ich gerne etwas sagen: Wieso verachte ich mich selbst, meine Kultur und mein Aussehen, wenn ich mich in einen 'nicht-Deutschen' verliebe? Was hat Herkunft und Nationalitaet mit Liebe, Treue, Verstaendnis, usw. zu tun?
Ich hoffe, Sie spielen auf all die Unglücklichen/Naiven an, die sich in einem Urlaub in Ihren Kellner/Barboy/Reiseleiter/Verkaeufer/etc verliebt haben und jetzt nach Strich und Faden ausgenommen werden. Es gibt naemlich auch viele sehr glückliche Mischehen, sowohl im Ausland als auch in Deutschland lebend!

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#2
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
IlPrincipe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

@Kugelfisch

Danke erstmal für die Antwort. Impliziere ich richtig, wenn ich aus aus Ihrem Posting schließe, dass es bei der Arbeitserlaubnis für selbständige Arbeit keine Unterscheidung nach bestimmten Betätigungsfeldern gibt? Sprich: Man beantragt die Erlaubnis und erzählt, was man machen möchte, kann aber hinterher mit dieser Erlaubnis auch was ganz anderes machen???

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Hallo IlPrincipe,
bist Du wirklich Ausländer? Woher?
Du schreibst ja ein besseres Deutsch als fast alle Deutschen hier im Forum.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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