Ablehnung Aufenthaltserlaubnis bzgl. Ausbildung

14. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
HeisenbergGER
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablehnung Aufenthaltserlaubnis bzgl. Ausbildung

Sehr geehrte Foremgemeinde,

ich hätte da mal eine Frage bzgl. des Ausländerrechts.

Meine langjährige Freundin (philippinische Staatsbürgerin), mit der ich schon seit Jahren zusammen lebe (im Ausland sowie jetzt in Deutschland), hält sich seit Mai 2017 mit einem Sprachvisum (nach § 16) in Deutschland auf. In dieser Zeit nahm sie an etwaigen Deutschkursen teil und erreichte die B1-Qualifikation in Deutsch. Ursprünglich war geplant, dass sie danach ein Studium an einer Universität verfolgt, die Anerkennung ihres ausländischen Schulabschlusses bereitete jedoch Schwierigkeiten, weswegen diese Option wegfiel.
Sie hat sich deshalb auf die Suche nach einer Ausbildungsstelle begeben und wurde in einem Hotel bzgl. einer Ausbildung zur Hotelfachfrau angenommen.
Gleichzeitig haben wir bei der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis gestellt. Dieser Antrag wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass deutsche Arbeitnehmer sowie Ausländer, die diesen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme gleichgestellt sind, zur Verfügung stehen - auch wenn sich diese nicht auf die Stelle beworben haben. Daraufhin wurde auch ihr Antrag bzgl. einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Ausbildung (nach § 17) abgelehnt.
Nun arbeitet meine Freundin in diesem Hotel im Rahmen ihrer begrenzten Arbeitserlaubnis aus ihrem Sprachvisum (120 Tage pro Jahr Vollzeit) schon seit knapp einem Monat.
In dem Schreiben der Ausländerbehörde wird ihr unter Androhung von Abschiebemaßnahmen zur Ausreise geraten.
So wie ich das verstehe, wurde der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §17 aus dem Grund abgelehnt, dass die Bundesagentur für Arbeit die Erteilung ihrer Arbeitserlaubnis versagt hat.
Meine Frage ist nun, ob man diese Entscheidung irgendwie mit Erfolgsaussicht anfechten kann? Kann sich vielleicht das Hotel, also der Arbeitgeber, proaktiv für sie einsetzen? Sie besitzt einzigartige Sprachkenntnisse, die besonders in der Hotelbranche gefragt sind und nicht so leicht von anderen Europäern oder Deutschen erfüllt werden (im Speziellen Tagalog, Cebuano und fließend Englisch).
Sie hält sich im Moment mit einer Fiktionsbescheinigung bzgl. ihres Sprachvisums nach § 16 in Deutschland auf, welche jedoch im September abläuft.

Ich wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von HeisenbergGER):
Sie hält sich im Moment mit einer Fiktionsbescheinigung bzgl. ihres Sprachvisums nach § 16 in Deutschland auf, welche jedoch im September abläuft.

Es gibt kein grundsätzlich verbrieftes Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis, weder in Deutschland noch anderswo.

Warum heiratest Du sie nicht, damit hätte sie einen echten Grund zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis?

Zitat (von HeisenbergGER):
Meine Frage ist nun, ob man diese Entscheidung irgendwie mit Erfolgsaussicht anfechten kann?

Wohl kaum, sofern es sich nicht um einen gefragten Mangelberuf handelt.
Deutsche und EU-Bürger sind nun mal privilegiert. Als Deine Ehefrau wäre sie das auch und könnte jede Arbeitsstelle annehmen.

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 15.08.2018 14:00

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