Ablaufende Grenzübertrittsbescheinigung

10. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Niederrheiner123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablaufende Grenzübertrittsbescheinigung

Hallo Gemeinde,

am 21.03. reiste eine Freundin aus Venezuela ein. Ohne Visum, da für 90/180 Tagen nicht notwendig. Während ihrer Anwesenheit kam meine Mutter nach Monaten und schwerster Erkrankung aus dem Krankenhaus zurück nach hause. Unsere Freundin nahm dabei in der Genesung meiner Mutter einen wichtigen Platz ein, zum Beispiel in der Neuerwerbung des Gehens. Auf Grund dessen sprachen wir bei der Ausländerbehörde vor um eine Verlängerung des Aufenthalts zu ermöglichen, was auch durch eine Grenzübertrittsbescheinigung ermöglicht wurde. Auf Bitten meiner Familie, besonders meiner Mutter, wurde nach Vorlage eines ärztlichen Attests diese Genehmigung freundlicherweise ausgestellt.

Nun ist die Genesung weit fortgeschritten, meine Mutter sitzt aber noch weitgehend im Rollstuhl und wünscht ausschliesslich mit unserer Freundin die Gehübungen zu machen. Im Zuge dessen kam die Bitte ob sie noch 3-4 Wochen bleiben würde, was unsere Freundin auch würde, doch die Ausländerbehörde schiebt dem einen Riegel vor und besteht auf die Ausreise bis zum 15.07.

Die junge Dame ist gewillt auszureisen und würde lediglich aus freundschaftlichem Dienst unentgeltlich diesen Teil der Pflege übernehmen. Gibt es irgendetwas was man da noch machen kann?

Die gesundheitlichen Fortschritte sind immens die die beiden erreichen. Dies würde ohne ihre Hilfe wohl ins Stocken geraten. Ich sehe allerdings absolut keine Möglichkeit einen kurzfristig längeren Aufenthalt zu erwirken...

Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar

-- Editiert von Niederrheiner123mitglied am 10.07.2018 20:14

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

- gelöscht -

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 10.07.2018 21:45

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Nun ja, Ihre Mutter mag wünschen, ihre Gehübungen nur mit dieser Freundin zu machen - das ist aber objektiv nichts, was nicht jeder andere auch machen könnte (im Ernstfall halt ein Physiotherapeut). Wenn ihre Mutter mit diesem dann nicht zusammenarbeiten mag, dann bleibt sie halt im Rollstuhl sitzen. Ich weiß, dass sich daß sehr hart anhört, aber so ist es nun mal - Ihre Mutter ist bei allem Verständnis hier nicht in der Position, über Verbleib oder nicht Verbleib zu entscheiden. Und ob es bei den 3-4 Wochen bleibt, sei auch dahin gestellt - andernfalls kann man auch argumentieren, daß diese 3-4 Wochen auch keinen großen Unterschied mehr machen.

Letztendlich ist es auch allgemein so, daß - käme man mit solchen Allüren durch - jeder irgendeine kranke Person in der Familie hat, die nicht auf die ausreisepflichtige Person verzichten kann (mag).

Das Ausländeramt ist Ihnen schon entgegen gekommen, aber hier scheint das Entgegenkommen jetzt seine Grenze gefunden zu haben. Es besteht halt kein Anspruch auf Verlängerung aus diesem Grunde.

Signatur:

"Valar Morghulis"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Niederrheiner123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Reaktion.....

....das steht ja ausser Frage. Natürlich besteht kein Anspruch und natürlich haben wir Gesetze damit wir sie einhalten. Der individuelle Fall sieht aber bei jedem normalen Menschen doch so aus, dass man versuchen wird, den Menschen die einem am Herzen liegen zu helfen. Jeder...der die täglichen Fortschritte bei einer solch eng vertrauten Person sieht, die emotionellen Reaktionen für jeden weiteren Schritt der geschafft wird miterlebt, würde versuchen das Maximum aus dieser win/win Situation herauszuholen.

Daher ist für mich einfach klar, dass wenn ich, was auch immer, gutes beitragen kann, dann mache ich das. Das unsere Freundin nicht vor Freude in die Luft springt in die kriminellen Venezuelanischen Verhältnisse zurückzukehren steht ausser Frage, aber die gesamte Familie ist dort. Auch wenn der Gedanke nicht ewig dort zu bleiben sicher vorhanden ist, so war und ist der Gedanke der Auswanderung, wohin auch immer...in diesem Moment nicht vorhanden. Ich bin der Meinung das es Personen geben kann, deren Ermessensentscheidung einen kurzfristig längeren Aufenthalt zu ermöglichen. Und wenn ich meiner Mutter dadurch die Mobilität geben kann..sie damit vor weiteren Infektionen schützen kann...dann mach ich das. Denn die Psyche ist nicht immer leicht zu bezwingen. Wenn eine alte Frau in der Wohnung stürzt und ne Stunde alleine auf dem Boden liegt dann kann das schon mal Blockaden in einem Kopf auslösen.

Ich denke jeder würde versuchen etwas zu fördern was für die eigene Familie produktiv ist.

Daher...frage ich....ob jemand eine Lösung dafür weiss

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32775 Beiträge, 17231x hilfreich)

Daher...frage ich....ob jemand eine Lösung dafür weiss Und die Antwort steht in Nr. 2: Nein, denn es gibt da keine gesetzliche Möglichkeit.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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