Verfassungsrichter: Hartz IV mit Grundgesetz nicht vereinbar

27. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Oesianer
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 106x hilfreich)
Verfassungsrichter: Hartz IV mit Grundgesetz nicht vereinbar

Daß gegen Hartz IV eien Verfassungsklage möglich ist, glauben nur Träumer. Der Staatsmacht hat schon im Vornhinein "abgeklopft",ob da etwas juristisch gegen auszurichten sei. Und die Herren Richter werden sich auf die Seite des Staatsapperates schlagen, denn Sie sind nicht von Hartz IV und Ihren Folgen betroffen. Zudem sehen Sie dies nur aus "westdeutscher" Sicht.
Jeder Versuch vor dem Verfassungsgericht ist zum Scheitern verurteilt!

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2 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die neue Nichtberechnung längerer Erwerbszeiten auf die Höhe der Unterstüzung wird ebenso wie die Verkürzung der Dauer von Arbeitslosengeld, wie der ausgewiesene Verfassungsrechtler Heiner Geißler von der CDU schon bemerkt hat, durchaus gewisse Aussicht auf Erfolg haben, denn aus dem Grundgesetz leitet sich auch so etwas wie Vertrauensschutz ab. Allerdings dürfte es Jahre dauern, bis diese Sache tatsächlich dort angekommen ist und das Problem mit den Grundrechten ist eben, dass sich andere Gerichte nur sehr selten trauen diese auch gegen Gesetzestexte durchzusetzen. Mit sehr viel Glück ist manchmal eine Vorlageentscheidung drin, die das stark abkürzen kann, aber bei der Wehrpflichtentscheidung für das Landgericht Potsdam hat dies auch Jahre gedauert. Und Verwaltungsgerichte, die verfassungsrechtliche Grundsätze mal abgesehen vom Verfassungsgericht noch am häufigsten direkt anwenden und deshalb vorläufigen Rechtsschutz gewähren sind hier nicht zuständig.

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