Unter welchen Voraussetzungen ist ein eBay-Mitglied zur Anfechtung berechtigt?

7. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
ottokardomma
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unter welchen Voraussetzungen ist ein eBay-Mitglied zur Anfechtung berechtigt?

Unter b) steht:
>>>
Voraussetzung:
Die Anfechtung wurde gegenüber dem Vertragspartner rechtzeitig erklärt (Nachweis des Zugangs).
<<<
Was bitte ist denn nun "Rechtzeitig"? Bekanntlich kann man bei Ebay auch erst eine Minute vor Ablauf einer Auktion bieten oder einen Artikel per Sofortkauf erwerben. Dann stehen Mangels Zeit oder aufgrund des Angebotsformates die genannten Möglichkeiten nicht (mehr) zur Verfügung. Man kann zwar auch dann den erfolgten Kauf rückabwickeln, so dass dem Verkäufer keine Gebühren bei ebay entstehen. Aber wann ist "Rechtzeitig"?
1. Nach dem Kauf?
2. Nach der Bezahlung?
3. Nachdem der Käufer den Artikel erhalten hat?
Zumindest letzteres würde der Willkür Tür und Tor öffnen und einem "Rückgaberecht bei Nichtgefallen" - bzw. dem Rücktrittsrecht wie im Online-Versandhandel lt. BGB vorgeschrieben - entsprechen. Etwas das sich Privatpersonen keinesfalls leisten können und wollen, und (bisher) lt. BGB auch nicht müssen.
Wann ist also "Rechtzeitig" beim Kauf zwischen Privatpersonen?
Oder ist dies wieder eine Auslegungssache, die ein höchstrichterliches Grundsatzurteil erfordert?

-- Editiert von ottokardomma am 07.01.2006 13:37:39

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