Schwarzarbeit /

29. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
edmessi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Schwarzarbeit /

Hallo ,
wir haben vor 1 Monate unsere Wohnung machen lassen , von einem Schwarz Arbeiter , der überhaupt kein Erfahrung hatte ,
er hat uns alles versaut Tapeten Küche und alles , vor 1 Woche ist unser Herd kapput gegangen , und zwar weil es falsch angeschlossen war , da wir Garantie hatten ist ein Techniker gekommen , hat aber festgestellt dass der Herd falsch angeschlossen ist und wir müssen jetzt 80 euro bezahlen ( Techniker Fahrt und Arbeit) ! und noch 250 euro falls wir das ganze reparieren wollen .
ich habe dann direkt danach diesen Sogenanten Schwarz Mitarbeiter angerufen , ich hab ihm gesagt er soll mir das bezahlen , danach könnt ihr euch vorstellen .... Kein Antwort mehr , er geht nicht mehr dran !
was kann man gegen so was tun ?
habe ich ein Chance wenn ich ihn anzeige ?
was ist mein Risiko , denn ich bin auch letztendlich bei der Schwarz Arbeit beteiligt .
Danke im Voraus .

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)
Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

Also ich würde mich an Ihrer Stelle schwarzärgern.


MfG

RA Thomas Bohle

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edmessi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke schön für die Rückmeldung .

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Meine erste Frage:was genau hat das mit dme Thema des Forums "Artikel Diskussion" zu tun?



Zitat:
was kann man gegen so was tun ?

Nichts.
Wenn beim begehen von Straftaten etwas schiefgeht, kommt der überaus unbeliebte Faktor "Pech gehabt" zum tragen.



Zitat:
habe ich ein Chance wenn ich ihn anzeige ?

Eine Chance worauf?

Darauf selbst ein Strafverfahren zu bekommen: Ja, die Chance ist sehr gut.

Darauf Geld zu bekommen: Nö, denn dafür sorgt die Polizei nicht.
Das müsste man schon zivilrechtlich einklagen.
Problem: Selbst wenn man denn beweisen könnte, das hier der Schwarzarbeiter das verbockt hat
1.) hat man keine durchsetzbaren Ansprüche
2.) leitet der Zivilrichter solche Verfahren an die Staatsanwaltschaft weiter (womit wir dann wieder beim Strafverfahren wären)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7233 Beiträge, 1522x hilfreich)

Zitat:
habe ich ein Chance wenn ich ihn anzeige ?


Nein. Das ist das Lehrgeld wenn man es eben billigst haben will

2x Hilfreiche Antwort

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