Es gibt Klauseln zu Schönheitsreparaturen, die grundsätzlich in Mietverträgen unwirksam sind.
Was nicht ganz klar ist:
wenn eine unwirksame Klausel (z.B. zusätzlich zu den gesetzlichen Fristen auch noch Renovierung bei Auszug) in einer Individualvereinbarung an den Mietvertrag angehängt ist, können diese dann hierdurch wirksam werden?
Renovierung - Schönheitsreparaturen
Notfall?
Notfall?
Mein Haus wurde 2004 mit einem Vollwärmeschutz versehen. Der Mieter wurde darüber informiert mit dem Hinweis, dass die Miete nach den gesetzlichen Bestimmungen erhöht wird.Nach Abschluß der Arbeiten hat ein RA dem Mieter die Mieterhöhung mitgeteilt. Es erfolgte vom Mieter keine Reaktion. Daraufhin wurde ein Mahnbescheid mit anschließender Klage eingereicht.Deas Urteil ist noch nicht ausgesprochen, jedoch hat der Richter zu erkennen gegeben, dass die Mieterhöhung als unwirksam eingestuft wird, weil dem Ankündigungsschreiben nicht entnommen werden kann,um welchen Betrag sich die Miete ungefähr erhöhen wird.
Ist diese Ankündigung des Gerichtes richtig oder gibt es auch andere Gerichtsbescheide.
Wer hat gleiches oder ähnliches erlebt. Antworten mit gleichem Thema freuen mich.
Stell die Frage am besten nochmal im Miet-Forum.
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