die spinnen, die deutschen
recht hin, recht her. da zeigt sich mal wieder die maläse dieses Landes. das urteil mag ja rechtlich konsistent sein. solche entscheidungen erweisen dem arbeitsmarkt jedoch einen bärendienst.
auch auf die gefahr hin, von den damen auf diesen seiten zerfleischt zu werden. mein fazit als arbeitgeber wäre: entweder gar keinen oder aber zumindest einen mann einstellen. weibliche bewerberinnen haben von rechtswegen die erlaubnis, mich im bewerbungsgespräch anzumeiern. sogar, wenn der job für eine schwangere frau nicht geeignet ist.
noch etwas ist zu bedenken: was soll denn das für ein arbeitsverhältnis werden, das von vorneherein auf misstrauen basiert? man schafft einen arbeitsplatz, der aufgrund mangelnden vertrauens in den arbeitnehmer von vorneherein unter einem schlechten stern steht. vor der auflösung eines solchen vertrages schützt den AN dann jedoch ein kündigungsschutz, der seinesgleichnen sucht. das geht nur in deutschland. für den arbeitgeber gilt: "angeschmiert mit klopapier."
bei aller liebe, das mag ethisch gerecht sein, aber weltfremd ist es auch. da diskutieren nun alle darüber, wie dieses land wieder in die hufe kommen kann, und dann sowas. die spinnen, die deutschen.
martin
Recht auf Lüge für Schwangere erweitert
10. Februar 2003
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Frage vom 10. Februar 2003 | 11:52
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 38x hilfreich)
Recht auf Lüge für Schwangere erweitert
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#1
Antwort vom 10. Februar 2003 | 17:33
Von
Status: Lehrling (1337 Beiträge, 258x hilfreich)
Recht hat er, der Martin!!!
Hier ist es genauso wie bei der Sozialauswahl im Kündigungsschutz - der Gesetzgeber/Richter verfolgt ein völlig legitimes Ziel - in diesem Fall die Nachteile der Frauen durch Schwangerschaften zu kompensieren - erweist ihnen aber einen Bärendienst damit - mit allen von Martin angesprochenen Konsequenzen.
#2
Antwort vom 21. Februar 2003 | 18:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wäre den Herren Martin Wischnek oder MCNeubert das amerikanische System lieber, das bekanntlich keinen umfangreichen Kündigungsschutz kennt, wobei aber bei der Bewerbung weder Foto, noch Name, noch Alter und schon gar keine Zeugnisse vorgelegt werden?
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"RK"
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