Recht auf Lüge für Schwangere erweitert

10. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Wischnek
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 38x hilfreich)
Recht auf Lüge für Schwangere erweitert

die spinnen, die deutschen

recht hin, recht her. da zeigt sich mal wieder die maläse dieses Landes. das urteil mag ja rechtlich konsistent sein. solche entscheidungen erweisen dem arbeitsmarkt jedoch einen bärendienst.
auch auf die gefahr hin, von den damen auf diesen seiten zerfleischt zu werden. mein fazit als arbeitgeber wäre: entweder gar keinen oder aber zumindest einen mann einstellen. weibliche bewerberinnen haben von rechtswegen die erlaubnis, mich im bewerbungsgespräch anzumeiern. sogar, wenn der job für eine schwangere frau nicht geeignet ist.
noch etwas ist zu bedenken: was soll denn das für ein arbeitsverhältnis werden, das von vorneherein auf misstrauen basiert? man schafft einen arbeitsplatz, der aufgrund mangelnden vertrauens in den arbeitnehmer von vorneherein unter einem schlechten stern steht. vor der auflösung eines solchen vertrages schützt den AN dann jedoch ein kündigungsschutz, der seinesgleichnen sucht. das geht nur in deutschland. für den arbeitgeber gilt: "angeschmiert mit klopapier."
bei aller liebe, das mag ethisch gerecht sein, aber weltfremd ist es auch. da diskutieren nun alle darüber, wie dieses land wieder in die hufe kommen kann, und dann sowas. die spinnen, die deutschen.

martin

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Einschätzung vom Anwalt erhalten.
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Recht hat er, der Martin!!!

Hier ist es genauso wie bei der Sozialauswahl im Kündigungsschutz - der Gesetzgeber/Richter verfolgt ein völlig legitimes Ziel - in diesem Fall die Nachteile der Frauen durch Schwangerschaften zu kompensieren - erweist ihnen aber einen Bärendienst damit - mit allen von Martin angesprochenen Konsequenzen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RK
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wäre den Herren Martin Wischnek oder MCNeubert das amerikanische System lieber, das bekanntlich keinen umfangreichen Kündigungsschutz kennt, wobei aber bei der Bewerbung weder Foto, noch Name, noch Alter und schon gar keine Zeugnisse vorgelegt werden?


-----------------
"RK"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.005 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen