PayPal Käuferschutz? = 0

31. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.09.2018 19:39:49
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
PayPal Käuferschutz? = 0

Wir haben eine Fewo am Gardasee reserviert und 295€ (über paypal) angezahlt. Nach der Anzahlung bekamen wir die Nachricht der "Gesellschaft", dass wir den Schlüssel der Unterkunft an einem völlig anderen Ort bis 18 Uhr abzuholen hätten. Nach 18 Uhr kostet es 30 € mehr. Der "Schlüsselort" ist aber ca. 2,5 Stunden vom Urlaubsort entfernt und das nach 10 Stunden Fahrt. Das sahen wir nicht ein und stornierten umgehend.

Auf der webseite, auf der wir die Unterkunft buchten gab es keine Stornovereinbarungen und auch kein Wort darüber, dass der Schlüssel ganz wo anders abzuholen wäre. Zeitnah stellten wir bei paypal Käuferschutz. Wir haben als Beweise (screenshots der Buchung, des emailverkehrs, der Wegstrecke zwischen Schlüssel und Unterkunft, wie auch der Webseite wegen der fehlenden Stornovereinbarungen und der Info "Schlüssel" ) auf der paypal Seite hochgeladen. Alleine das war schon eine mittlere Farce, weil man auf der PP Webseite da keinen Deut weiterkommt und den Pfad selbstständig nie finden würde. Wir haben ihn über die hotline 0800 7234500 herausgefunden. Die freundliche Mitarbeiterin erklärte dann den Pfad für das Upload: www.paypal.com/il/uploaddoc. Nun waren wir tatsächlich guten Mutes unser Geld zurück erstattet zu bekommen, denn dieses Unternehmen operierte definitiv mit unlauteren Methoden. Sie packen erst nach der Anzahlung aus.
Und dann? Pustekuchen. Paypal entschied sich, wie sehr oft für den Verkäufer! Und das ohne jegliche Mitteilung, oder wenigstens einer Begründung...nichts, niente, nada!!! Anzahlung 295€ futsch und das war unsere Erfahrung und gleichsam das Ende mit PP!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119267 Beiträge, 39704x hilfreich)

Zitat (von havasupai1):
Pustekuchen.

Ja, das ist ja nun seit Jahren bekannt.


Painpal macht bekanntermaßen was es will, operiert außerhalb der deutschen Rechtssprechnung. BGB und Co. werden nicht einmal als unverbindliche Richtlinien empfunden, sondern derzeit schlichtweg bei der Entscheidungsfindung ignoriert. Die eigenen Richtlinien werden mehr oder weniger als Orientierung gesehen denn als verbindliches Regelwerk.

Painpal hat mehrere ausgefeilte Methoden zur Entscheidungsfindung entwickelt:
1. Würfel oder Münze
Würfel oder Münze wird geworfen.
Gerade Zahl/Kopf = Käufer bekommt recht
ungerade Zahl/Zahl = Verkäufer bekommt recht

2. Dart-Wurf
Modifizierete Dartscheibe, statt Zahlen stehen dort die Käufer und Verkäufer.

3. Kalender
Gerader Tag = Verkäufer bekommt recht
ungerader Tag = Käufer bekommt recht

4. Mondphasen
Aufsteigende Mondphasen: Käufer bekommt recht
absteigende Mondphasen: Käufer bekommt nicht recht

5. Wetter
Der Verkäufer bekommt recht wenn „Der Winter naht"

Manchmal aber auch umgekehrt …

Das erklärt auch weshalb sich die Vorgänge oft jeglicher menschlichen Logik entziehen.



Da ein Painpal-‚Urteil‘ aber keine Auswirkung auf die Gerichtsbarkeit hat, bleibt dem Käufer/Verkäufer immer noch der normale juristische Weg offen.

Wobei auch die Ansicht, das wenn sich alle Partien den AGB unterworfen hätten, diese auch gelten wenn sie Teilen des BGB und der ZPO entgegenstünden durchaus ernsthaft diskutiert wird.

Zumindest für den Fall des Käuferschutz hat der BGH in 11.2017 entschieden, dass die bisherigen Regelungen sich nicht der deutschen Gerichtsbarkeit entziehen können (AZ. VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16 ). Und den Käuferschutz kurzerhand für hinfällig erklärt.

Was dann auch für den Rest der AGB ein deutliches Signal ist…


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12302.09.2018 19:39:49
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Pustekuchen :) ,

Vielen Dank für deine ausführliche Einschätzung.

Nach einem zweiten Anruf heute früh, wollte ich dann mal erfahren aus welchem Grund man sich gegen meinen Käuferschutz entschieden hatte.
Ich hatte mir ja die Mühe gemacht, nach dem ersten Anruf, screenshots, e-mail-Verkehr, Strecke usw. aufbereitet und hochgelagen, weil die Mitarbeiterin meinte, dass ich gute Chancen hätte.
Heute morgen die Mitarbeiterin meinte aber, dass ich diesen Aufwand umsonst gemacht hätte, weil auf "Anzahlungen", oder auf Kautionen grundsätzlich kein Käuferschutz bestünde.
Na BRAVO PAINPAL!!!
Ich fragte die erste Mitarbeiterin extra noch, ob ich mir die Mühe solle. Sie meinte ja, wenn ich meine Situation verbessern wolle, ja

Schön nichtwahr? Ich denke, da weiß die Linke nicht was die Rechte macht :(

Meine Konsequenz.
ich sagte der Mitarbeiterin, sie wolle doch kurz mal auf meinen Account schauen, was sie auch machte. Dann bestätigte sie mir, dass dieser gerade gelöscht wurde. Das bestätigte ich dann umgehend, dass ich mit dieser unseriösen Firma nichts mehr zu schaffen haben möchte und die Gründe dafür auch im Netz seeeeeehr breit treten würde.

Das wars.

Grüße aus dem Hunsrück.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119267 Beiträge, 39704x hilfreich)

Zitat (von havasupai1):
Heute morgen die Mitarbeiterin meinte aber, dass ich diesen Aufwand umsonst gemacht hätte, weil auf "Anzahlungen", oder auf Kautionen grundsätzlich kein Käuferschutz bestünde.

Witzigerweise - oder auch tragischerweise - wird häufig dennoch "Käuferschutz" gewährt. Die Chance war also gar nicht mal so abwegig.



Zitat (von havasupai1):
die Gründe dafür auch im Netz seeeeeehr breit treten würde.

Man möchte also im Netz breit treten, dass man die Bedingungen für den Käuferschutz nicht gelesen oder nicht verstanden hat und die Schuld dafür dem Dienstleister in die Schuhe schieben möchte?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12302.09.2018 19:39:49
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man möchte also im Netz breit treten, dass man die Bedingungen für den Käuferschutz nicht gelesen oder nicht verstanden hat und die Schuld dafür dem Dienstleister in die Schuhe schieben möchte?

offensichtlich den gesamten Text nicht gelesen, aber sich dann ein Urteil erlauben wollen???

Ich denke ich machte deutlich, dass die erste Mitarbeiterin von PP mich durchaus ermutigte, gegen den Verkäufer vorzugehen, da ich ja sehr gute Gründe hätte. Beweissicherung und das folgende Uploading kostete mich fast einen halben Tag, um dann von der zweiten Mitatrbeiterin gesagt zu bekommen, dass ich mir die Mühe hätte sparen können, da es sich um eine "Anzahlung" gehandelt hätte.

Mal ganz abgesehen davon, dass man mich falsch beraten hatte, hätte man den Ablehnngsgrund zumindest mitteilen können. Aber selbst nach diesem musste ich mich nach telefonischen Ansagen und Warteschleifen weiter, selbst darum kümmern.

Wenn man mir beim ersten Telefonat schon klar gemacht hätte, dass es keinen Sinn macht, in meinem Fall Käuferschutz zu beantragen (Anzahlung), dann hätte ich wohl gemurrt, aber ich hätte es einfach mal hingenommen.
Aber hey, verarscxen kann ich mich selbst, da brauchts kein PP dafür!!!

Und wenn so etwas Harry von Sell´s Vorstellung von "Service" ist, solls mir recht sein.
Meine ist es definitiv nicht!
Danke für die ernst gemeinten Ratschläge und TSCHÜSS!


-- Editiert von havasupai1 am 02.09.2018 16:53

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119267 Beiträge, 39704x hilfreich)

Zitat (von havasupai1):
Wenn man mir beim ersten Telefonat schon klar gemacht hätte

Wann Käuferschutz gewährt wird, steht nun mal in den vertraglichen Vereinbarungen mit Paypal, denen hat man zugestimmt als man das Konto beantragt hat. Da muss man dem Kunden dann nicht nochmal alle Punkte nochmals erklären.
Wenn der Kunde sich nicht durchliest, was er vertraglich vereinbart hat, dann ist das das Problem des Kunden.



Zitat (von havasupai1):
dass es keinen Sinn macht, in meinem Fall Käuferschutz zu beantragen

Es hat aber Sinn gemacht, denn wie schon gesagt wird auch immer wieder mal Käuferschutz auf Kulanz gewährt.
Das es dann ergebnislos war, weil in dem Fall keine Kulanz gewährt wurde, ist Pech.



Zitat (von havasupai1):
hätte man den Ablehnngsgrund zumindest mitteilen können.

Stimmt, das hätte man machen sollen.



Zitat (von havasupai1):
Und wenn so etwas Harry von Sell´s Vorstellung von "Service" ist, solls mir recht sein.
Meine ist es definitiv nicht!

Ja, es ist Service eine Prüfung anzubieten obwohl es gemäß vertraglicher Vereinbarung keinen Anspruch auf Erstattung gibt und es ist auch Service überhaupt Kulanz anzubieten.

Das man da nun falsche Erwartungen hatte, weil man sich vorher offenbar 0,0 mit den vertraglichen Vereinbarungen beschäftigt hat, ist nicht das Problem des Unternehmens - auch wenn Dir nicht gefällt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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